Das heutige Regime läuft seit 2017 und entspricht den Übergangsregelungen, die auch für Rumänien und Bulgarien angewendet wurden - maximal während zehn Jahren. Am Freitag hat der Bundesrat entschieden, die Übergangsbestimmungen für Kroatien bis zum 31. Dezember 2021 aufrechtzuerhalten. Die Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Während der ersten fünf Jahre sieht das Übergangsregime eine ansteigende Anzahl von Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen von weniger als einem Jahr vor. 2019 stehen in der ersten Kategorie 103 und in der zweiten 953 Bewilligungen zur Verfügung, 2021 sind es dann 250 respektive 2000 Bewilligungen.

Nach Angaben des Bundesrates wurden seit 2017 die vorgesehenen Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen voll ausgeschöpft. Die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen wurden im ersten Jahr zu 86 Prozent und 2018 zu 78 Prozent beansprucht. Kroatinnen und Kroaten sind vorwiegend im Dienstleistungssektor, etwa im Gastgewerbe, Verkauf oder in der IT-Beratung, tätig.

Freie Wahl

Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Voraussetzung ist eine unselbstständige oder eine selbständige Erwerbstätigkeit.

Nicht Erwerbstätige müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen und krankenversichert sein. Das Freizügigkeitsabkommen regelt auch die Koordination der nationalen Sozialversicherungssysteme und die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome.

Verzögerte Gleichbehandlung

Der Bundesrat hatte im Dezember 2016 beschlossen, die Personenfreizügigkeit per Anfang 2017 auf Kroatien auszudehnen. Zuvor hatte das Parlament entschieden, wie die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden soll.

Die Gleichbehandlung des jüngsten EU-Mitglieds hatte sich wegen der Initiative verzögert. Seit 2014 galt allerdings bereits ein Übergangsregime.

Brüssel bedauert Entscheid

Die EU-Kommission bedauerte in einer Mitteilung den Entscheid der Schweiz, die Übergangsphase zu verlängern. "Die Entscheidung ist besonders bedauerlich, da die Anzahl der in der Schweiz arbeitenden Kroaten nicht markant gestiegen ist, was diese Entscheidung hätte rechtfertigen können", schreibt die Behörde weiter.

Man fordere die Schweizer Behörden deshalb dazu auf, "die Dauer der Anwendung der Übergangsmassnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die unbestrittenen wirtschaftlichen Vorteile der Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz".

(AWP)