So gelten die Mindestlöhne neu für alle Beschäftigten, die Kategorie "Mindestanfangslöhne" wird aufgehoben. Zudem gelten die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAV neu auch für Temporärangestellte. Das sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohndumping, schreibt die Gewerkschaft Unia in einer Mitteilung am Freitag.

Auch Mütter und Väter werden besser gestellt. Für Frauen, die nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs mindestens ein Jahr lang im Betrieb angestellt waren, wird der Urlaub von 16 auf 18 Wochen erhöht. Der Lohn wird in dieser Zeit zu 100% bezahlt. Ab dem zweiten Kind kommen zudem auch die Väter in den Genuss eines von 5 auf 10 Tage verlängerten Vaterschaftsurlaubs.

Der Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie und die Gewerkschaft Unia hätten sich auf einen modernen Vertrag geeinigt, der sowohl in wirtschaftlich guten wie auch für schlechte Zeiten anwendbar sei, kommentierte Verbandspräsidentin Elisabeth Zölch vor den Medien in Neuenburg.

Der neue GAV tritt am 1. Januar in Kraft. Er gilt für 5 Jahre.

(AWP)