Der Bund habe den finanzpolitischen Rahmen gesetzt für die weiterführende Hilfe, sagte Ernst Stocker, Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons Zürich und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) am Mittwoch an der Medienkonferenz des Bundesrates in Bern. Nun liege die Umsetzung bei den Kantonen.

Dabei sei die Ausgangslage in den Kantonen unterschiedlich. Man habe viel Kritik an unseren föderalen Strukturen gehört, sagte der Zürcher Regierungsrat. "Wir sind nicht perfekt, aber wir müssen die Lösungen innerhalb dieser Strukturen bewältigen", sagte er, es gehe gar nicht anders. Es brauche den Bund und die Kantone.

Aus Kantonssicht sei es wichtig zu betonen, dass neben den Härtefallentschädigungen auch die Kurzarbeit und der Corona-Erwerbsersatz zentrale Pfeiler bei der Bewältigung der Pandemie seien. Im Kanton Zürich sollen die Gelder Ende Februar fliessen können, wie Stocker sagte.

Die Umsetzung sei aber nicht einfach. Im Normalfall habe man für die Bearbeitung drei bis vier Jahre zur Verfügung. Jetzt müsse man das in zwei Monaten umsetzen.

Stocker sagte zudem, dass man eine Corona-Müdigkeit in den Kantonen spüre. Dies habe etwa ein Austausch am Mittwochmorgen mit den Polizeikommandanten gezeigt.

(AWP)