Zu den Bedingungen gehört den Angaben zufolge, dass Schlüsselpositionen im Justizwesen nur unter Einbeziehung des unabhängigen Nationalen Justizrats besetzt werden dürfen. Ausserdem soll das Recht der Regierung abgeschafft werden, endgültige Gerichtsentscheidungen vor dem politisch gewählten Verfassungsgericht anzufechten. Auch werde die Möglichkeit des Obersten Gerichtshofs abgeschafft, in das Recht von Richtern einzugreifen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, hiess es.
Die EU-Kommission bemängelt seit Jahren politischen Einfluss auf die Justiz in Ungarn, zugleich aber auch ein hohes Mass an Korruption und andere Verstösse gegen den Rechtsstaat. Auch diese Punkte spielen in den Verhandlungen eine Rolle. Das EU-Parlament attestierte Ungarn zuletzt sogar, keine vollwertige Demokratie mehr zu sein.
Um Geld aus der 800 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität der EU zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten einen Plan mit Investitions- und Reformvorhaben vorlegen, der eigentlich innerhalb von zwei Monaten von der Kommission beurteilt werden sollte. Ungarn hatte seinen Plan bereits im Mai 2021 eingereicht, aufgrund der Bedenken in Brüssel kam es bislang jedoch nicht zu einer Verständigung. Ungarn wollte zunächst 7,2 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem RRF, nun sind es noch 5,8 Milliarden.
Sollte die EU-Kommission aufgrund der Zugeständnisse empfehlen, den ungarischen Plan zu billigen, würde es noch mehrere Monate dauern, bis Budapest Geld erhält. Zunächst müssten die EU-Staaten den Plan billigen. Ausserdem müssten die zugesagten Reformen zufriedenstellend umgesetzt werden, bevor Geld fliesse, betonte der EU-Beamte. Ziel sei, dass dies bis März 2023 geschehe.
Die Milliarden aus dem Corona-Fonds sind nicht das einzige Geld, auf das Budapest wartet. Mitte September hatte die EU-Kommission unter anderem wegen weit verbreiteter Korruption vorgeschlagen, Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro einzufrieren. Auch hier machte Ungarn umfassende Reformzusagen./wim/DP/ngu
(AWP)