Entsprechend knapp sprachen sich die Delegierten an den Versammlungen vom Samstag für die Ja-Parolen aus. Beim VPOD fiel der Entscheid mit 22 zu 19 Stimmen, bei der Unia mit 55 zu 47 Stimmen. Beide Gewerkschaften beantragen nun der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) vom kommenden Donnerstag die Unterstützung der Rentenreform.

ZURÜCK IN DIE SCHWARZEN ZAHLEN

Hauptargument für die Reform ist für Unia und VPOD die Verbesserung der AHV-Renten. "Die zusätzlichen 70 Franken pro Monat machen eine Verbesserung um 3 bis 6 Prozent aus", schreibt die Unia in einer Mitteilung. Zudem würde der Plafond für die Ehepaarrenten angehoben. Zudem werde die AHV in schwarze Zahlen zurückgeführt, schreibt der VPOD, damit sei die Diskussion über Rentenalter 67 beendet.

Verschiedene Elemente der Reform seien gerade für viele Frauen mit bescheidenen Einkommen ganz wichtig, schreibt der VPOD weiter. Die Besitzstandsgarantie bei der Senkung des Umwandlungssatzes komme vor allem Frauen im Tieflohnbereich zu Gute, ebenso die bessere Abdeckung der zweiten Säule bei Teilzeitbeschäftigung und die Einführung des Rechtes, bei Arbeitslosigkeit ab 58 Jahren in der Pensionskasse zu bleiben.

INITIATIVE GEFORDERT

Mit der Unterstützung der beiden Gewerkschaften nimmt die Rentenreform eine weitere Hürde. Insbesondere von der Frauenkommission der Unia war Kritik am Reformpaket des Parlaments laut geworden.

Trotz allem bezahlen die Frauen gemäss der Unia den höchsten Preis für die Reform. Die Unia-Delegierten möchten daher, dass der SGB eine Volksinitiative prüft, die "schnell wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit in der Verfassung verankern soll".

ABSTIMMUNG IM SEPTEMBER

Das Parlament hat der Reform der Altersvorsorge am Donnerstag zugestimmt. Im Nationalrat fiel der Entscheid äusserst knapp aus, mit 101 von 101 nötigen Ja-Stimmen. Der nächste Schritt ist die Volksabstimmung. Diese ist auf den 24. September angesetzt.

Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung angepasst werden muss. Weitere wichtige Elemente der Reform sind die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

(AWP)