Die Verfügung des UVEK zu den Kosten erfolge auf Basis einer überprüften Kostenstudie von 2016 durch unabhängige Experten und eines Antrags der Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) vom Dezember 2017. Das UVEK habe nun die Gesamtkosten um knapp 1,1 Milliarden Franken höher festlegt als beantragt, heisst es weiter.

UVEK URTEILT TEILWEISE ANDERS

Das UVEK sehe zwar keine Anhaltspunkte, am Resultat der Beurteilung durch die unabhängigen Experten zu zweifeln. In drei Aspekten hingegen kommt das UVEK zu einem anderen Schluss. Während die unabhängigen Experten eine 40-Prozent-Chance für ein gemeinsames Lager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle am gleichen Standort anführten, urteilt das UVEK, dass die Standortsuche für geologische Tiefenlager noch nicht weit genug fortgeschritten sei. Dadurch erhöhten sich die Kosten um rund 651 Millionen Franken.

Ausserdem beurteilt das Departement die Berechnung der Abgeltungen für die Standortkantone und die Standortregionen als unzulässig. Dadurch erhöhen sich die Entsorgungskosten im Vergleich zum Antrag um weitere 400 Millionen. Der Rückbau aller Gebäudestrukturen schliesslich kommt laut dem UVEK 46 Millionen Franken teurer zu stehen.

Gegen die Verfügung kann der Antragsteller innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Die definitiven Beiträge können erst im Laufe des Jahres 2019 verfügt werden, wenn die revidierte Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in Kraft tritt.

BKW AM DIREKTESTEN BETROFFEN

Am direktesten vom Entscheid des UVEK betroffen ist laut Analysten der Zürcher Kantonalbank der Energiekonzern BKW, da er das Kernkraftwerk Mühleberg direkt hält. Die heutige Mitteilung dürfte laut der ZKB zwar keine grossen Auswirkungen auf die Bilanz und die Erfolgsrechnung des Unternehmens haben. "Leicht negativ ist jedoch die kontinuierliche Erhöhung von einer Kostenstudie zur nächsten und auch innerhalb des Verfügungsverfahrens", schreibt der zuständige Analyst.

Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke.

Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind. Die verfügten Gesamtkosten dienen dabei zur Festlegung der jährlichen Beiträge der Betreiber in den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds in der Veranlagungsperiode 2017-2021.

kw/

(AWP)