Die Verteidiger hatten sich über das Vorgehen der Anklage beschwert, die ihnen Beweismittel vorenthielt. Dabei geht es vor allem um das Video der Befragung eines Hauptzeugen und Abhöraufnahmen. Weil ihnen die Beweise trotz Aufforderung des Gerichts beim Prozessauftakt nach wie vor nicht zugespielt worden seien, hatten die Anwälte der zehn Kirchenleute am Mittwoch gar die Einstellung des Prozesses gefordert.

Ankläger Alessandro Diddi hatte argumentiert, die Aufnahmen seien zu umfangreich und schadeten anderen Beteiligten. Richter Giuseppe Pignatone gab ihm bis 3. November Zeit, die Aufnahmen freizugeben. Bei einem Verfahrensaspekt sei man einen Schritt zurückgegangen, zwei Anklagepunkte seien unausgereift und könnten noch ganz fallen, resümierte Fabio Viglione, der Anwalt von Kardinal Becciu, laut Nachrichtenagentur Ansa.

Dem früheren Substitut des Staatssekretärs und damit Verantwortlichen für Finanzangelegenheiten werden Veruntreuung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er streitet die Anschuldigungen ab. Hintergrund dieses bislang grössten Strafverfahrens der vatikanischen Justiz ist ein Immobiliendeal, bei dem der Kirchenstaat durch den Kauf eines Hauses im Londoner Stadtteil Chelsea Millionen Euro verloren hatte. Es sollen unrechtmässig Provisionen und Spesen geflossen sowie Gelder aus einer jährlichen Kollekte (Peterspfennig) missbraucht worden sein./msw/DP/ngu

(AWP)