Die Militär- und Ersatzdienstpflicht gemäss Bundesverfassung gelte umfassend und unabhängig von der Gesinnung, der Religion oder dem Ernährungsverhalten der Wehrpflichtigen, ruft der Bundesrat in seiner Stellungnahme in Erinnerung. Eine strikt vegane Lebensführung soll deshalb nicht per se zur Militärdienstuntauglichkeit führen.

Die für die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit zuständige medizinische Untersuchungskommission prüfe jedoch, ob im Einzelfall den Betreffenden dadurch erhebliche Schwierigkeiten bei der Ernährung und der Ausrüstung in der Armee entstehen könnten.

Der Bundesrat will aber auch nicht, dass alleine das Vorbringen einer veganen Lebensführung automatisch eine Militärdienstuntauglichkeit nach sich zieht.

Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat weder als notwendig noch als zweckmässig, für den Militär- und Ersatzdienst von Veganern eine gesetzliche Ausschlussregelung zu schaffen oder spezielle Massnahmen festzulegen, wie sie Addor in seinem Vorstoss verlangt hatte.

Der Motionär hatte sich daran gestossen, dass die Armee vor kurzem "von einem Veganer vorgeführt wurde". Er verlangte in seiner Motion, dass künftig keine Veganerinnen und Veganer mehr in die Armee aufgenommen werden.

Der dienstwillige Veganer, bei dem es im Vorstoss ging, war gegen seinen Willen als dienstuntauglich bezeichnet worden. Die Armee begründete diesen Entscheid damit, dass es nicht möglich sei, einen Veganer ausreichend und gut zu ernähren. Der junge Mann legte Rekurs ein. Danach kam ein Militärarzt auf den Untauglichkeitsentscheid zurück.

(AWP)