Das Gericht bemängle in seinem Entscheid zudem, dass das Strassenbauvorhaben im Projektgenehmigungsverfahren bewilligt worden sei statt ein Nutzungsplanverfahren durchzuführen, teilte das Schwyzer Baudepartement am Donnerstag mit.

Weiter schätzt das Verwaltungsgericht nicht nur die Abklärungen bezüglich der Lärmimmissionen als ungenügend ein, es ist auch der Meinung, die in Aussicht gestellten flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung seien zu wenig verbindlich geregelt worden.

Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts verzögert sich nun der Terminplan des Bauvorhabens. Ursprünglich hätte der neue, 13,65 Mio. Franken teure Anschluss im Herbst 2018 in Betrieb genommen werden sollen.

Welche detaillierteren Auswirkungen der Entscheid des Gerichts auf den weiteren Projektverlauf haben wird, könne zurzeit aber noch nicht abgeschätzt werden, heisst es weiter. Ebenso offen sei, ob der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werde.

Das Baudepartement plant, den heutigen Achtelanschluss der Umfahrungsstrasse H8 in Seewen mit zwei neuen Kreiseln zu einem Vollanschluss auszubauen. Damit soll das Verkehrsaufkommen im Dorf Seewen verringert werden. Das neu eingezonte Gebiet Seewenfeld wird zudem via Steinerstrasse direkt an die Umfahrungsstrasse angeschlossen.

(AWP)