Konkret soll die Post ihre vom Gesetz vorgeschriebene Kapitalmehrheit an der Tochter abgeben dürfen. Ursprünglich hatte der Bundesrat bei Postfinance lediglich die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots und eine Teilprivatisierung vorgesehen, damit das Unternehmen an Eigenkapital kommen kann. Nach breiter Kritik in der Vernehmlassung rund um die staatliche Kontrolle erweitert der Bundesrat nun die geplante Teilrevision des Postorganisationsgesetzes erheblich.

Der Eintritt von Postfinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt solle durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post und damit indirekt des Bundes an dem Unternehmen flankiert werden, schreibt der Bundesrat. Er wolle Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen.

Der Bundesrat will damit auch die Vorgabe, dass die Post die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an Postfinance halten muss, aus dem Gesetz streichen. Damit stünde der Weg zur Weiterentwicklung von Postfinance in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank offen, hiess es.

Es soll schnell gehen

Die Herauslösung von Postfinance aus dem Postkonzern macht eine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen nötig. Vorgängig muss dafür das Postgesetz geändert werden. Der Bund will noch im laufenden Jahr konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen erarbeiten.

Weiter will der Bundesrat die Post bei der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzegebung unterstützen. Die Eidgenossenschaft soll im Gesetz als Eigentümerin zusichern, dass sie im Konkursfall die verbleibende Eigenmittellücke deckt. Die Zusicherung soll zeitlich und betragsmässig begrenzt und abgegolten werden.

Als systemrelevante Bank müsse Postfinance erhöhte Anforderungen an die Eigenmittelausstattung erfüllen, schreibt der Bundesrat. Aufgrund ihrer verminderten Ertragskraft könnten die Post und Postfinance die von der Finanzmarktaufsicht geforderten Eigenmittel nicht voll und zeitgerecht aus eigener Kraft bereitstellen.

(AWP)