Der Gesetzesvorschlag sieht von der Leyen zufolge vor, dass übermässige Gewinne vieler Stromproduzenten an Verbraucher verteilt werden sollen, um sie bei den hohen Kosten zu entlasten. Der Strompreis wird derzeit vom hohen Gaspreis getrieben und auch Produzenten von billigerem Strom - etwa aus Sonne, Wind, Atomkraft oder Kohle - können diesen zu den hohen Preisen verkaufen. Firmen, die Elektrizität nicht aus Gas herstellen, sollen einen Teil dieser Gewinne abgeben. Laut einem Entwurf sollen Einnahmen ab 180 Euro pro Megawattstunde an den Staat gehen. Aus diesem Geld sollten Entlastungsmassnahmen finanziert werden. Die Bundesregierung hat ähnliche Massnahmen unterstützt.

Aber auch Gas- und Ölkonzerne sollten von der Leyen zufolge ihren Beitrag leisten über eine Krisenabgabe. Laut dem Entwurf sollen sie auf Profite des laufenden Jahres, die 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre lagen, eine Solidaritätsabgabe von 33 Prozent zahlen.

Von der Leyen kündigte zudem Massnahmen an, um den Stromverbrauch der EU-Länder insgesamt zu senken. Laut dem Entwurf soll der Stromverbrauch zu Spitzenzeiten verpflichtend um mindestens fünf Prozent gesenkt werden. Dafür sollen die EU-Länder Anreize schaffen.

Die EU-Energieminister hatten die Kommission vergangenen Freitag auch dazu aufgefordert, Vorschläge für einen Preisdeckel für Gas sowie für Liquiditätshilfen für Energieversorger vorzulegen. Von der Leyen kündigte an, dass man Massnahmen entwickeln werde, die die Besonderheiten der Beziehungen zu Lieferanten berücksichtigten. Zu dem zweiten Punkt sagte sie, dass der Rahmen für staatliche Beihilfen im Oktober geändert werde, um Garantien zu ermöglichen. Auch an einer langfristigen Reform des Strommarktes werde gearbeitet.

Die Minister treffen sich am 30. September erneut in Brüssel um dann über die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zu entscheiden.

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(AWP)