Der Bundesrat hat am Mittwoch drei Verordnungen zum Steuerteil verabschiedet und die AHV-Beitragssätze erhöht.

Der AHV-Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Die Beitragssätze für Selbständigerwerbende und der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige werden entsprechend erhöht.

Das Stimmvolk hatte die AHV-Steuervorlage (Staf) im Mai 2019 angenommen. Die höheren Beiträge sollen der AHV zusätzlich gut 2 Milliarden Franken pro Jahr in die Kasse spülen. Es handelt sich um eine Paketlösung des Parlaments, mit welcher dem umstrittenen Steuerteil Vorlage zu einer Mehrheit verholfen werden sollte.

Dieser tritt ebenfalls Anfang 2020 in Kraft. Der Bundesrat hat dazu drei Verordnungen gutgeheissen. Die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen präzisiert, wie das für den Zinsabzug qualifizierende Eigenkapital und der anwendbare Zins berechnet werden. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist für die Kantone freiwillig, sie darf aber nur von Hochsteuerkantonen eingeführt werden.

Die Patentbox-Verordnung regelt hauptsächlich die Anwendung des OECD-Standards zu Patentboxen. Darüber hinaus beinhaltet sie Präzisierungen zur Ermittlung des Gewinns aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Die Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern regelt, wie die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an die in der Schweiz geschuldeten Steuern angerechnet werden.

(AWP)