Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

Manche mögen sagen, das Netz sei derart engmaschig geknüpft, dass kein weiterer  Handlungsbedarf bestehe. Auch von sozialer Hängematte war schon die Rede. Und doch lässt sich kaum abstreiten, dass sich immer wieder Löcher auftun. Felix Wolffers sieht ein Loch bei den über 55-Jährigen, die ihren Job verlieren. Erlischt nach zwei Jahren ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, fallen sie in die Sozialhilfe.

Felix Wolffers ist Leiter des Sozialamts der Stadt Bern und Co-Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Er schlägt vor, dass ausgesteuerte Personen statt Sozialhilfe Ergänzungsleistungen (EL) erhalten und weiterhin beim RAV angemeldet bleiben. EL sind heute Personen vorbehalten, die eine Alters- oder eine Invalidenrente beziehen. In den Kantonen Solothurn, Tessin und Waadt gibts zudem auch EL für Familien.

Ein grosser Unterschied zwischen EL und Sozialhilfe liegt in den Vermögensfreibeträgen. Bei der Sozialhilfe beträgt die Freigrenze bei Familien maximal 10'000 Franken, bei Einzelpersonen 4000 Franken. Bei Ergänzungsleistungen liegt sie deutlich darüber.

Doch Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe haben auch etwas gemeinsam: Sie werden von uns Steuerzahlern alimentiert. Warum soll ich die Zeche dafür bezahlen, wenn die Wirtschaft ältere Leute auf die Strasse stellt und sich weigert, Stellensuchende über 50 wieder einzustellen?

Nur jede siebte ausgesteuerte Person über 55 findet wieder eine Arbeit mit einem existenzsichernden Einkommen. Geht gar nicht. Dieses Loch im sozialen Netz gilt es zu flicken; aber nicht mit Steuergeldern, sondern nach dem Verursacherprinzip.

Ich finde, ab einem gewissen Alter sollten Stellensuchende nicht mehr ausgesteuert werden und weiterhin Arbeitslosentaggeld beanspruchen dürfen. Mit anderen Worten: Die Arbeitgeberbeiträge der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind so anzupassen, dass die zusätzlichen Taggelder finanziert werden können. Wolffers schätzt Mehrausgaben von knapp 300 Millionen Franken. Auf der anderen Seite würde man in der Sozialhilfe und bei der EL fast gleich viel sparen.

Wolffers findet Gefallen an meinem Vorschlag. Er selber dachte vorerst auch an eine Finanzierung via ALV. Doch der Vorteil der EL gegenüber der ALV liege im Leistungsexport, sagt er mir. Das heisst, Anspruch auf EL hätten nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Doch Arbeitslosentaggelder müssten auch ins Ausland transferiert werden. So verlangten es die bilateralen Verträge mit der EU.

Wieweit sich dieser Leistungsexport umschiffen liesse, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass ich mich mit diesen wiederkehrenden Vorgaben aus Brüssel zunehmend schwertue.