Die Totalrevision Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Gleichzeitig wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Auftraggeberin darauf achtet, dass Anbieter und Subunternehmen die hiesigen Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten. Das reicht der WAK nicht. Sie ist der Meinung, dass die Anbieterinnen deklarieren sollen, dass alle beteiligten Firmen die Voraussetzungen erfüllen. Diesen Entscheid fällte sie mit 11 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Vorschreiben will die WAK auch, dass Aufträge nur an Anbieter vergeben werden dürfen, welche die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz einhalten.

Die Kommission befürwortet weiter einstimmig, dass allen Anbietern unmittelbar nach der Angebotsöffnung das Protokoll zugänglich gemacht wird. Nur so könne Transparenz in das Verfahren gebracht werden, argumentiert sie.

Kommission zeigt Herz für inländische Firmen

Eine Lockerung sieht die WAK für inländische Firmen vor, die für die Landesverteidigung oder die Wahrung der öffentlichen Interessen der Schweiz von grosser Bedeutung sind. Um die Existenz dieser Firmen zu sichern, sollen freihändige Verfahren möglich sein. Die Kommission ist der Meinung, auf diese Weise könne die Schweiz notfalls gewisse Unternehmen stützen.

Anders als der Bundesrat will die WAK Organisationen der Arbeitsintegration dem Beschaffungsgesetz unterstellen. Damit kommt sie dem Wunsch der Kantone nach, die keine Regelung wünschen. In manchen Kantonen würden solche Organisationen ihre Aufträge öffentlich ausschreiben und in anderen nicht. Die Kommission möchte den Kantonen keine Harmonisierung vorschreiben.

Ausgenommen werden soll dagegen die Vergabe von Aufträgen an die Exportförderorganisation Switzerland Global Enterprise. Deren Beschaffungen würden aber wie bisher ausgeschrieben. Das entspricht gemäss WAK dem geltenden Recht.

Noch keinen Beschluss gefasst hat die Kommission zu den wichtigen Fragen der Zuschlagskriterien und des Zuschlags. Zuerst will sie die zusätzlichen Abklärungen der Verwaltung abwarten. Im November wird sie die Detailberatung fortsetzen. Das Geschäft soll in der Wintersession im Ständerat behandelt werden.

(AWP)