Die Bearbeitungszeit für die Anträge der Versorger liegt den Angaben zufolge bei etwa zwei Bankarbeitstagen. "Ein Bearbeitungsstau ist derzeit nicht absehbar", auch wenn täglich weitere Anträge eingingen, teilte die Förderbank mit.

Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Energieversorger können seit Mitte November einen Antrag auf Ausgleichszahlung bei der von der Bundesregierung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC stellen. Diese prüft den Antrag sowie die Erstattungshöhe und übergibt die weitere Bearbeitung an die Hausbank des Versorgers. Das Kreditinstitut leitet die Unterlagen nach einer Prüfung an die KfW weiter, die das Geld an den Energieversorger auszahlt.

Rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können einen Anspruch geltend machen. Anträge können bis Ende Februar 2023 gestellt werden. Die Volumina der bislang eingegangenen Anträge reichen der KfW zufolge von einigen tausend bis zu mehreren hundert Millionen Euro./mar/DP/mis

(AWP)