Die Weko habe die zwei letzten von insgesamt zehn Untersuchungen abgeschlossen, wie sie am Dienstagmorgen mitteilte. In der grösseren Untersuchung "Strassenbau" (Bauleistungen Graubünden) habe die Weko festgestellt, dass zwölf Strassenbauunternehmen in Nord- und Südbünden von 2004 bis 2010 die kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte untereinander aufteilten und gleichzeitig Offertpreise festlegten.

Es seien mehrere hundert Projekte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 190 Millionen Franken abgesprochen worden. Davon seien Kantone und Gemeinden betroffen gewesen. Diese Unternehmen büsst die Weko mit rund 11 Millionen Franken.

Im zweiten Entscheid, "Engadin" II, hält die Weko fest, dass zwei, beziehungsweise in einem Fall, drei Unternehmen im Hoch- und Tiefbau einzelne Bauprojekte im Oberengadin abgesprochen haben. Von den zehn unzulässigen Abreden seien Hoch- und Tiefbauten privater und kommunaler Bauherren betroffen. In diesem Entscheid wurden Bussen zwischen 2000 und 480'000 Franken gesprochen.

Höhere Preise erzielt

In der Untersuchung "Strassenbau" hält die Weko fest, dass sich in der Zeit von 2004 bis 2010 zwölf Strassenbauunternehmen regelmässig an sogenannten "Zuteilungssitzungen" trafen. An diesen Sitzungen teilten die Unternehmen kantonale und kommunale Strassenbauprojekte untereinander auf und legten gemeinsam die Höhe ihrer Offertpreise fest.

Die Abreden erfolgten mit Blick auf die konkrete Interessenslage. Die Offertpreise wurden von den Bauunternehmen gemeinsam festgelegt. Mit den Abreden und den Zuschlagszuteilung bezweckten die Unternehmen die Verringerung des Konkurrenzdrucks sowie Erhöhung der Preise für Strassenbau.

Die Submissionsabreden betrafen Strassenbauprojekte des Kantons Graubünden und Gemeinden in Nord- und Südbünden (Kanton Graubünden ohne Region Misox). Die sich absprechenden Unternehmen hatten im relevanten Markt einen gemeinsamen Marktanteil von rund 85 Prozent.

Sie teilten von 2004 bis Mai 2010 rund 70 bis 80 Prozent des Gesamtwerts der kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte in Nord- und Südbünden erfolgreich untereinander auf. Dies entspricht geschätzten 650 Strassenbauprojekten mit einem Gesamtwert von mindestens 190 Millionen Franken.

Acht von diesen Unternehmen erstatteten Selbstanzeige, dies wirkte sich sanktionsmindernd aus. Neun dieser Unternehmen haben vor dem Weko-Entscheid mit Kartellopfern Vergleichsvereinbarungen geschlossen. Sie verpflichten sich, den Kanton und die betreffenden Bündner Gemeinden mit insgesamt rund 6 Millionen Franken zu entschädigen. Die Weko reduzierte die Sanktionen der neun Unternehmen deshalb um rund 3 Millionen Franken.

Die Weko beurteilte in ihrem Entscheid "Strassenbau" neben dem Hauptteil, dem Strassenbaukartell, eine weitere Abrede, den sogenannten "Club Quattro", bei diesem kamen im Churer Rheintal zwischen 2006 und 2012 vier Hochbauunternehmen zum Informationsaustausch zusammen. In diesem Fall konnten keine Preis- oder Zuteilungsabreden nachgewiesen werden. Deshalb werde das Verhalten nicht sanktioniert.

Im Engadin sechs Ausschreibungen betroffen

In der Untersuchung "Engadin II" deckte die Weko zehn unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen zwei Firmen auf. Die Verstösse betrafen Ausschreibungen von je fünf Hoch- und Tiefbauprojekten im Oberengadin in den Jahren 2008 bis 2012. In einem Fall war eine weitere Firma beteiligt.

Die Abreden betrafen sechs Ausschreibungen von Privaten und vier Ausschreibungen von Gemeinden des Oberengadins. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichten laut Weko von wenigen zehntausend bis rund zweieinhalb Millionen Franken. Bei acht von zehn Verstössen waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Busse gegeben. In diesem Entscheid wurden Bussen zwischen 2000 und 480'000 Franken gesprochen.

Eines der Unternehmen zeigte die Abreden selber an und kooperierte mit den Wettbewerbsbehörden. Diese Firma erhielt daher für einen Verstoss eine reduzierte Busse, bei den übrigen Verstössen wurde ihr die Busse vollständig erlassen.

Untersuchungen haben 2012 begonnen

Die Weko hatte ab 2017 verschiedene Entscheide über Submissionsabreden im Kanton Graubünden gefällt. Den Ursprung haben die Entscheide in der am 30. Oktober eröffneten Untersuchung "Bauleistungen Unterengadin" gegen verschiedene Unternehmen aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Strassen- und Belagsarbeiten.

Diese Untersuchung dehnte das Sekretariat im April 2013 auf den gesamten Kanton Graubünden und weitere Unternehmen aus. Im November 2015 wurden noch zusätzliche Firmen einbezogen. Aus prozessökonomischen Gründen wurde die Untersuchung in zehn Verfahren aufgeteilt.

Den ersten Entscheid hatte die Weko im Juli 2017 abgeschlossen. Die Weko-Entscheide können ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

(AWP)