Bereits voriges Jahr war entschieden worden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Ab Januar 2023 sollen auch bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich klassifiziert werden können. Die Aufnahme in die Taxonomie soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, nachhaltige Projekte zu identifizieren und in diese zu investieren.

Die österreichische Klage gegen die Europäische Kommission stützt sich auf inhaltliche und rechtliche Argumente. Laut der EU-Taxonomie dürfe eine nachhaltige Energieform zu keinen schweren Umweltproblemen führen, sagte Gewessler. Das sei bei Atomkraft aber der Fall. "Sie ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden", sagte sie und verwies auf die Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima, sowie auf die Sorgen um das russisch besetzte AKW Saporischschja in der Ukraine. Österreich betreibt keine AKW.

Das Verbrennen von Erdgas setze Unmengen an CO2 frei, argumentierte Gewessler weiter. Ausserdem habe die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten. Diese weitreichende politische Entscheidung zur Atomkraft stehe der Kommission nicht zu.

Am Abend kündigte die Regierung in Luxemburg an, Österreich bei der Klage zu unterstützen. Konkret hiess es, Luxemburg werde einen Antrag auf Streithilfe einreichen. Nachdem dieser zugelassen werde, könne Luxemburg seine Argumente gegen die sogenannte Taxonomie bei dem Verfahren mit einbringen./al/DP/stw

(AWP)