Der ständige Ausschuss der Konvention wird den Antrag an seiner jährlichen Sitzung im November beraten, wie das Bafu am Donnerstag mitteilte. Das Bundesamt leistet mit dem Antrag einem Auftrag der Umweltkommission des Ständerats Folge.

Würde der Antrag gutgeheissen, bliebe der Wolf zwar geschützt. Die Vertragsstaaten hätten aber beim Umgang mit ihm einen grösseren Spielraum. Sie würden indes verpflichtet bleiben, Schutz- und Interventionsmassnahmen gesetzlich zu regeln und mit nationalen Programmen den Wolfsbestand zu kontrollieren.

Mit der Rückstufung des Wolfs würde auch der Umgang mit dem Tier in Europa harmonisiert. Statt einem häufigeren Einsatz von Ausnahmeklauseln wäre ein konsistentes Wolfs-Management möglich. In der Schweiz könnte der Wolf mit der Herabstufung seines Schutzstatus gleich behandelt werden wie etwa der Steinbock.

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hatte einen gleichlautenden Antrag der Schweiz bereits 2006 abgelehnt. Mit dem zweiten Anlauf will das Bafu dem inzwischen in Europa gestiegenen Wolfsbestand Rechnung tragen.

Das derzeit in der parlamentarischen Beratung steckende Jagdgesetz, das die Bestandsregulierung beim Wolf erleichtern soll, ist vom Antrag nicht tangiert. Die aktuelle Revision ist innerhalb der geltenden Bestimmungen der Berner Konvention möglich.

In die Schweiz wanderten 1995 die ersten Wölfe ein. Vor sieben Jahren bildete sich in Graubünden das erste Rudel. Heute gibt es drei bis vier Rudel und etwa 50 Wölfe in der Schweiz.

(AWP)