Der Bundesrat hatte Anfang 2022 eine Anpassung des Obligationenrechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese sollte es ermöglichen, auch in der Schweiz Trusts einzurichten. Die Regierung wollte mit dem Vorschlag einen Auftrag des Parlaments umsetzen.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung hätten nun aber gezeigt, dass die Einführung eines Schweizer Trusts zurzeit nicht mehrheitsfähig sei, schrieb der Bundesrat am Freitag zum beschlossenen Verzicht.

Er hätte die Besteuerung von Trusts gesetzlich regeln wollen. Dies stiess aber mehrheitlich auf Ablehnung. Gefordert wurde in der Vernehmlassung primär, Trusts nach bisheriger Praxis zu besteuern.

Heute müssen sich Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, nach ausländischem Recht richten. Ausländische Trusts werden in der Schweiz seit 2007 anerkannt.

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(AWP)