Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Im Kontext der von Suissimage geführten urheberrechtlichen Tarifverhandlungen hätten die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream und die in der Schweiz tätigen und mit Werbung finanzierten TV-Sender gemeinsam nach neuen innovativen Werbeformaten für TV-Sender im Replay-TV gesucht, heisst es im Communiqué.

Die SRG erachte die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und sei nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt. Trotzdem könnten mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.

Im Communiqué wird daran erinnert, dass es das Parlament im Dezember 2018 abgelehnt habe, im Zuge der Urheberrechtsrevision das Regime der Privatkopie beim Replay TV neu zu regeln und stattdessen dazu aufgerufen habe, den Konflikt um die TV-Werbung im Replay unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären. In den vergangenen 18 Monaten habe eine "zukunftsweisende Lösung" entwickelt werden können.

Diese berücksichtige ausgleichend die unterschiedlichen Interessen von Zuschauerinnen und Zuschauern, werbefinanzierten TV-Sendern und TV-Verbreitern. Der neue Urheberrechtstarif sei am Donnerstag der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte zur Genehmigung eingereicht worden.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Das im Replay-TV zur Verfügung stehende Programmangebot verdoppelt sich damit für Zuschauerinnen und -zuschauer.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können zudem aus dem Angebot der TV-Verbreiter selbst wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten.

Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender demgegenüber neu die Möglichkeit zur Vermarktung einer Start-Werbung von wenigen Sekunden, von kurzen Spots, wenn die Werbung im Programm überspult wird, sowie einer Display Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vor.

Zudem müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen, sondern sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms. Ebenso können sie nach dem Abspielen der kurzen Werbespots direkt zum Programm springen.

(SDA)