Sowohl die Initiative als auch der vom Nationalrat beschlossene direkte Gegenentwurf wollen das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt wird.

Eine Mehrheit der Ständeräte hält dies für unnötig. Es gebe keinen Anlass, das steuerliche Bankgeheimnis zusätzlich auf Verfassungsstufe zu schützen, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Schliesslich sei etwa das Arzt- oder Anwaltsgeheimnis auch nur auf Gesetzesstufe geschützt.

Zudem würde das geltende Recht mit der Verankerung in der Verfassung zementiert, warnte Bischof. Das Parlament werde dadurch in seiner Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Bischof verwies auf die anstehende Reform der Verrechnungssteuer. Die von den Wirtschaftsverbänden präferierte Variante sei mit dem Gegenvorschlag zum Beispiel nicht mehr möglich.

Wie der Bundesrat befürchtet eine Mehrheit der Ständeräte zudem Mindereinnahmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Steuerunehrliche Personen könnten sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen, so die Erwartung. Selbstanzeigen könnten zurückgehen, Fälle von Steuerhinterziehung könnten zunehmen.

Die Initiative erhielt im Ständerat keine Unterstützung. Auf relativ grosse Zustimmung stiess aber der vom Nationalrat bevorzugte Gegenvorschlag. Mit diesem soll der Status quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in der Verfassung festgeschrieben werden. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.

Die Unterstützer des Gegenvorschlags aus den Reihen der SVP, FDP und CVP äusserten grosse Zweifel daran, dass das Bankgeheimnis im Inland mit der heutigen Gesetzgebung genügend geschützt ist. Bei der auf Eis gelegten Revision des Steuerstrafrechts etwa sei die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Inland durchaus zur Diskussion gestanden.

Die Steuerehrlichkeit in der Schweiz sei gross, zeigten sich die Befürworter überzeugt. Die finanzielle Privatsphäre sei hoch zu gewichten und zeuge vom Vertrauen des Staates in seine Bürger, betonten sie.

Die Initiative geht gemäss der Einschätzung des Bundesrates über den geltenden Schutz hinaus. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, warnt die Regierung.

Denn mit der Initiative würden unter anderem die Möglichkeiten der Steuerbehörden eingeschränkt. Heute können diese Informationen bei Dritten eingeholt werden, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert - beispielsweise den Lohnausweis beim Arbeitgeber. Bei Annahme der Initiative hingegen könnten die Steuerbehörden nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Die Mehrheit der Ständeräte teilte die Bedenken des Bundesrates. Die kleine Kammer empfahl die Volksinitiative ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Der Gegenvorschlag wurde mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt. Beide Vorlagen gehen nun zurück an den Nationalrat.

Hinter der Bankgeheimnisinitiative stehen Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen. Die Initianten hatten angedeutet, dass sie auch mit dem Gegenvorschlag leben können und ihre Initiative allenfalls zurückziehen werden.

(SDA)