Auslöser für das Volksbegehren war ein Urteil des Bundesgerichts zur Wegweisung eines Ausländers. Das Bundesgericht hielt darin fest, es sei in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.

Am Dienstag eröffnete die SVP die Abstimmungskampagne über die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)", die am 25. November an die Urne gelangt. Die SVP verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat - unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Die Initiative ermögliche es, die "verfassungswidrige Entmachtung" der Stimmbürger rückgängig zu machen, sagte der Zürcher Nationalrat Hans-Ueli Vogt gemäss Redetext vor den Medien in Bern. Heute hebelten eine kleine Zahl von Beamten und Richtern die Entscheide des Volkes aus. Diese hätten keine demokratische Legitimation und müssten niemals für ihr Tun geradestehen.

Die Genfer Nationalrätin Céline Amaudruz kritisierte, internationale Abkommen kämen einem Rechtsgefängnis gleich, in das die Bürger und Kantone eingeschlossen würden. Internationale Verträge seien ein Mittel, das Stimmrecht der Bürger schleichend abzuschaffen. Es gehe um das Ende der direkten Demokratie.

Die Selbstbestimmungsinitiative schafft aus Sicht der SVP Rechtssicherheit und gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die direkte Demokratie sei ein einzigartiges Erfolgsmodell, betonte der Zürcher Nationalrat Thomas Matter. Sie verhindere auch unüberlegte Schnellschüsse.

Matter übte harsche Kritik an den grossen Konzernen in der Schweiz, die über ihren Wirtschaftsdachverband Economiesuisse die Initiative bekämpften. In diesen Konzernzentralen stamme die Mehrheit der Manager aus dem Ausland. Diese würden das politische und wirtschaftliche System der Schweiz nicht oder nur wenig verstehen.

Matter widersprach auch dem Argument der Gegner, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte gefährden. Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert. Er verwies auch auf das zwingende Völkerrecht, das nach wie vor gelten würde.

Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Selbstbestimmungsinitiative ab. Nach Ansicht des Bundesrats schwächt die Initiative die Schweiz, weil sie keine glaubwürdige Verhandlungspartnerin mehr wäre. Die Initiative sei eine "breit angelegte Kündigungsinitiative". Sämtliche internationale Verträge stünden unter Dauervorbehalt, erklärte der Bundesrat.

(SDA)