Um das Vorsorgewissen in der Schweiz ist es nicht zum Besten bestellt. Auch wenn das Schweizer System mit den drei Säulen – staatliche AHV, berufliche Vorsorge mittels Pensionskasse und dritte Säule mit privatem Sparen – als eines der besten der Welt gilt, wissen viele nicht genau, wie es funktioniert.

Die "Financial Literacy", wie Experten das Wissen um Finanzplanung gerne nennen, ist vor allem in der jüngeren Bevölkerung lückenhaft. Darin sind sich viele Vorsorgeexperten einig. cash.ch aber nimmt sich des Themas an: In unserem Vorsorgequiz kommen die wichtigsten Themen aus der ersten, zweiten und dritten Säule vor.

Testen Sie ihr Wissen jetzt! Die Antworten befinden sich direkt nach den Fragen.

 

1. Mit welchem Alter erreicht man in der Schweiz offiziell das Pensionsalter?

a) Mit 65 Jahren

b) Frauen mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren.

c) Frühestens mit 66 Jahren.

 

Antwort b) ist richtig. Die Pensionierung erfolgt zum Monatsanfang nach dem 64. Geburtstag bei Frauen und nach dem 65. Geburtstag bei Männern.

 

2. Welche der drei genannten Faktoren verhindert, dass die höchstmögliche AHV-Rente ausbezahlt wird?

a) Einkauf in die Pensionskasse

b) Einzahlen in die Säule 3a

c) Fehlende Beitragsjahre

 

Richtig ist Antwort c), denn mit Beitragslücken werden die Mindestzahlungen verfehlt. Nur wer das gesamte Berufleben lang in der Schweiz gearbeitet hat und keine Beitragslücken aufweist, bekommt je nach Einkommen eine AHV-Rente von mindestens 14'100 und höchstens 28'200 Franken im Jahr. Bei Ehepaaren werden die Renten zusammengezählt, wobei eine Obergrenze von 42'300 Franken besteht. Es bestehen Möglichkeiten, gegen Beitragslücken vorzugehen.

 

3. Ab welchem Jahreslohn bezahlt man in die Pensionskasse, also die zweite Säule beziehungsweise berufliche Vorsorge, ein?

a) Ab 3525 Franken

b) Ab 21'150 Franken

c) Ab 59'925 Franken

 

Antwort b) stimmt. Das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) legt die Schwelle bei 21'150 Franken fest. Von da bis 84'600 Franken spricht man vom versicherten Lohn oder dem so genannten Obligatorium. Bei Leistungen, die sich auf einen Lohnanteil über diesem Maximalwert beziehen, ist vom Überobligatorium die Rede.

 

4. Pensionskassen zahlen jährlich einen bestimmten Betrag aus dem Altersguthaben aus. Dieser errechnet sich nach dem Umwandlungssatz. Wie hoch ist dieser?

a) 5,8 Prozent

b) 6,4 Prozent

c) 6,8 Prozent

 

Richtig ist c). Im Obligatorium der Pensionskasse werden Auszahlungen mit dem Umwandungssatz von 6,8 Prozent berechnet. Pro 100'000 Franken Guthaben werden pro Jahr also 6800 Franken überwiesen. Im Überobligatorium hingegen können die Pensionskassen einen tieferen Umwandungssatz anwenden.

 

5. Was versteht man bei Pensionskassen unter dem Begriff Beitragsprimat?

a) Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Altersguthaben

b) Die Höhe der Rente richtet sich nach dem versicherten Lohn

c) Die Höhe der Rente richtet sich nach der Börsenlage

 

Antwort a) ist richtig. Die Leistung der Pensionskasse wird anhand des angesparten, individuellen Altersguthabens berechnet. Das Beitragsprimat ist heute das verbreitetste Prinzip bei Schweizer Pensionskassen. Im Unterschied dazu richtet sich das Leistungsprimat nach dem versicherten Lohn. Der grösste Nachteil dabei ist, dass Lohnschwankungen die Rente deutlicher beeinflussen können als im Beitragsprimat. Dieses Prinzip tritt deswegen langsam in den Hintergrund.

 

6. Ist die Pensionskasse nur eine Spareinrichtung, oder deckt sie auch Risiken ab?

a) Nur eine Spareinrichtung

b) Eine Spareinrichtung, die auch Risiken absichert

c) Kommt auf die Pensionskasse an

 

Antwort b) trifft zu. Die wichtigste Funktion einer Pensionskasse das Ansparen, Verzinsen und Auszahlen einer Rente. Allerdings sichert die Pensionskasse auch eine finanzielle Leistung für den Fall ab, dass jemand berufsunfähig wird, also den Fall der Erwerbsunfähigkeit bzw. der Invalidität. Diese Leistungen gibt es nicht nur für die Betroffenen, sondern auch deren Angehörige. Auch der Todesfall ist versichert, wodurch für Nachkommen eine Witwen- und Waisenrente vorgesehen ist. Diese Bestimmungen sind im Detail geregelt und sind im allen Versicherten zustehenden Vorsorgeausweis erklärt.

 

7. Was genau ist ein Freizügigkeitskonto?

a) Ein Vorsorgekonto für selbstständig Erwerbende

b) Ein Konto für Rentenbezüger

c) Ein Konto für Leute ohne Pensionskasse

 

Richtig ist c). Auf ein Freizügigkeitskonto können Personen ihre Vorsorgevermögen überweisen, die keine Pensionskasse haben. Das sind Leute, die ihren Job aufgeben, arbeitslos sind oder deren Lohn unter dem versicherten Mindestbetrag liegt. Freizügigkeitskonten sind frei wählbar und werden verzinst. Vorsorgegelder, die unter den genannten Bedingungen nicht auf Freizügigkeitskonten überwiesen werden, landen in einer Auffangkasse.

 

8. Unter der dritten Säule versteht man das private Sparen. Was ist der maximale Beitrag, der 2018 in ein Produkt der Säule 3a einbezahlt werden kann?

a) 5024 Franken

b) 6768 Franken

c) 14'776 Franken

 

Richtig ist b). Pro Jahr können Erwerbstätige im Moment 6768 Franken in die 3. Säule einbezahlen, die in der Steuererklärung angegeben werden können und die die Steuerrechnung senken. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse hingegen können 20 Prozent des Netto-Einkommens oder maximal 33'840 Franken einzahlen. Säule-3a-Gelder werden in der Regel besser verzinst als Sparkonti. Wegen der anhaltenden Tiefzinsphase sind leider auch Säule-3a-Verzinsungen aktuell sehr tief.

 

9. Säule-3a-Gelder sind normalerweise gesperrt. Wenige Ausnahmen berechtigen zum vorzeitigen Bezug. Welches ist KEINE solche Ausnahme?

a) Wegzug ins Ausland

b) Gang in die berufliche Selbständigkeit

c) Finanzierung der Ausbildung von Kindern

 

Antwort c) trifft zu. Der Bezug von Säule-3a-Geldern ist regulär erst fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter möglich, weil sie steuerlich begünstigt sind. Für den vorzeitigen Bezug gibt es nur wenige Ausnahmen wie den Wegzug ins Ausland, die Finanzierung und Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum, den Einkauf in die Pensionskasse oder den Bezug einer IV-Invalidenrente, wenn keine Zusatzversicherung für das Invaliditätsrisiko vorhanden ist.

 

10. Ist die Säule 3a die einzige Form der privaten Vorsorge in der Schweiz?

a) Ja

b) Nein

c) Nach Kantonen unterschiedlich geregelt

 

Es stimmt Antwort b). Die Säule 3a ist eine beliebte und relativ verbreitete Form privaten Sparens und wird von vielen Banken und Versicherungen angeboten. Formen der privaten Vorsorgen reichen darüber hinaus aber vom reinen Sparen auf dem Konto über Lebensversicherungen, Fondssparpläne bis hin zu individuell festgelegten Beträgen, die man für private Wertpapiergeschäfte einsetzt. Für die persönliche Finanzplanung bestehen am Markt zahlreiche Produkte.