Der heute 71-Jährige hat bei der Vergabe von Aufträgen ungerechtfertigte Vorteile im Umfang von 1,7 Millionen Franken entgegengenommen. Er wurde 2021 der Urkundenfälschung im Amt, des Sich-bestechen-Lassens und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die erste Kammer sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Ressortleiter zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen im Informatikbereich freihändig an von ihm bevorzugte Firmen vergab.
Als Gegenleistung nahm der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und anderem entgegen. Unter anderem liess sich der Beschuldigte mehrfach zu Fussballspielen einladen. Auch Dritte haben von den Zuwendungen profitiert.
Die früheren Geschäftsführer jener drei Firmen, die der ehemalige Seco-Beamte während fast zehn Jahren bei Auftrags-Ausschreibungen bevorzugt behandelt hatte, wurden ebenfalls teilweise schuldig gesprochen.
Gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom 17. September 2021 haben der Hauptangeklagte sowie zwei der drei Mitangeklagten teilweise Berufung eingelegt.
Der Berufungsprozess dauert voraussichtlich bis und mit Donnerstag.
(AWP)