Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Im nächsten Jahr soll sich das Parlament damit befassen. Bis zu einer allfälligen Umsetzung dürfte es aber noch lange dauern.

Ende 2022 hatte der Bundesrat seine Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung verabschiedet, gedacht als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP Frauen. Bei der Mehrheit der Parteien fiel die Vorlage durch. Der radikale Umbau des Systems in der Ehepaarbesteuerung schaffe neue Ungerechtigkeiten, lautete der Tenor.

Trotzdem treibt das Bundesrat das Projekt voran, das das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage will er aber Änderungen anbringen - namentlich bei den Abzügen.

Insgesamt ist die Anzahl Personen, die durch die Reform steuerlich entlastet werden, laut dem Bundesrat deutlich höher als die Anzahl jener, die eine Mehrbelastung erfahren.

(AWP)