An der Schweizer Börse SIX gelten ab sofort höhere Hürden für sogenannte Direct Listings. Konkret braucht es für einen Gang an die Börse neu zwingend eine Bank oder eine Wertpapierhaus im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes, welche das Kotierungsgesuch einreichet. Bislang war dazu lediglich ein Listing Agent, zumeist ein Anwalt, nötig gewesen.

Anfang Januar seien neue Regeln in Kraft getreten, bestätigte SIX-Sprecher Julian Chan der Nachrichtenagentur AWP einen Bericht der "Finanz und Wirtschaft" vom Mittwoch. Die Änderung sei von der Finma und dem Regulatory Board genehmigt worden. Letzteres setzte sich aus Vertretern von Banken, Emittenten, SIX und Rechtsanwälten zusammen.

Gemäss dem Zeitungsbericht erhoffen sich die Beteiligten, dass die Firmen nun vor dem Gang an die Börse besser durchleuchtet werden. Denn in der Vergangenheit seien via Direct Listing Gesellschaften ohne Qualitätscheck "durch die Hintertür" und mit wenig nachvollziehbaren Emissionspreisen an die SIX gekommen. Entsprechend sei auch die Performance dieser Titel zumeist tiefrot gewesen.

Beispiele für Direct Listings in vergangener Zeit sind Achiko, Asmallworld, Blackstone Resources, Igea Pharma, Rapid Nutrition und Wisekey.

(AWP)