Dabei ist der Anteil der zu erwerbenden und der bereits erworbenen und vom Unternehmen noch gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10% begrenzt, wie das österreichische Unternehmen mit Kotierung an der SIX am Dienstagabend schreibt.

Der Gegenwert bzw. Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von 1,00 CHF nicht unterschreiten und den durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage nicht mehr als 30% überschreiten. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung, also bis zum Dezember 2019.

Der Verwaltungsrat wurde unter Punkt 11 unter anderen auch dazu ermächtigt, eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden oder das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wie es weiter heisst.

Im Anschluss an die Generalversammlung hatte AMS zwar mitgeteilt, dass allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt wurde. Auf die einzelnen Traktanden war man im Communiqué aber nicht eingegangen.

(AWP)