Die Schweizerische Nationalbank (SNB) beobachtet den Häusermarkt mit Sorge. Die Ungleichgewichte auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt bestünden weiterhin, teilte sie am Donnerstag anlässlich ihrer vierteljährlichen geldpolitischen Lagebeurteilung mit.

So seien die Hypothekarkredite und die Preise für Einfamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in den letzten Quartalen weiter leicht angestiegen. Immerhin seien die Preise für Wohnrenditeliegenschaften, wozu vor allem Mietshäuser zählen, etwas gesunken.

Trotzdem bestehe besonders in diesem Segment wegen der starken Preiszunahme der vergangenen Jahre und der steigenden Leerstände die Gefahr einer Korrektur, warnte die SNB. Sie beobachte daher die Entwicklungen weiterhin aufmerksam.

Bankenverband wird aktiv

Eine solche Korrektur könnte Banken in Schieflage bringen. Und diese reagieren. Am Vortag hatte die Bankiervereinigung (SBVg) angekündigt, sie wolle ihre Massnahmen zur Selbstregulierung bei der Hypothekenvergabe möglicherweise verschärfen. Vorschläge sollen bereits im zweiten Quartal 2019 auf dem Tisch liegen. Denkbar wären laut Experten eine Verkürzung der Amortisationsdauer und eine Senkung der Belehnungsquote.

SNB-Chef Thomas Jordan unterstützte diese Pläne am Donnerstag in einem Interview mit der Tagesschau von SRF. "Wir haben immer gesagt, dass wir es begrüssen würden, wenn die Branche selber Massnahmen ergreift", so Jordan.

Stresstest der Finma

Wie verschiedene Medien am Donnerstag berichteten, übt aber nicht nur die SNB Druck auf die Banken aus. Auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) wurde tätig. Diese bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP, dass der Markt seit einiger Zeit intensiv beobachtet werde und Ende 2018 "Stresstestanalysen" stattgefunden hätten.

Diese hätten "erhöhte Risiken im Segment der Renditeliegenschaften bestätigt", sagte ein Finma-Sprecher. Er fügte allerdings an, dass diese Stresstests einen institutsspezifischen Fokus gehabt und somit nicht eine Einschätzung des Gesamtmarktes zum Ziel gehabt hätten.

Die möglichen Massnahmen der SBVg kommen auch bei der Finma gut an. "Mit wirksamen Anpassungen der Selbstregulierung oder der Regulierung können die Risiken im Hypothekarsektor verringert werden", so der Sprecher. Sicher sei, dass "vereinzelte Massnahmen auf Ebene von Einzelinstituten" nicht geeignet seien.

Eigenmittel und Amortisation

Die bisherigen Selbstregulierungsmassnahmen der SBVg wurden im Juli 2012 in Kraft gesetzt und per September 2014 nochmals revidiert, sie gelten sowohl für selbstgenutztes Wohneigentum wie auch für Renditeobjekte.

Vor allem die zwei folgenden Massnahmen sind bekannt: Erstens ist bei der Hypothekenfinanzierung ein Mindestanteil von 10 Prozent aus Eigenmitteln zu finanzieren, die nicht aus der zweiten Säule stammen. Und zweitens muss die Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisiert werden, linear und beginnend spätestens 12 Monate nach der Auszahlung der Hypothek.

(AWP)