Ein Bundesrichter hat am Montag entschieden, dass die Beweise der Regierung ausrechend sind. Gleichzeitig wies der US-Bezirksrichter Paul Gardephe die Bitte des Schweizer Pharmakonzerns zurück, wichtige Regierungsbeweise aus dem Fall herauszuhalten, wie aus seiner Stellungnahme vom Montag hervorgeht. Auch schliesst der Richter darin aus, dass die Regierung ein direktes "quid pro quo"-Abkommen zwischen Novartis und den Ärzten nachweisen muss, damit das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.

Sollte der Konzern keinen Vergleich schliessen, landet der Fall damit vor Gericht.

In einer Stellungnahme, die AWP vorliegt, erklärt Novartis: "Wir sind von der heutigen Entscheidung enttäuscht und sehen der Möglichkeit entgegen, unseren Fall vor Gericht zu bringen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Regierung nicht über ausreichende Beweise verfügt, um ihre Behauptungen zu untermauern."

Lange Geschichte

Der Fall reicht nahezu zehn Jahre zurück und begann mit einer Whistleblower-Klage des ehemaligen Novartis-Mitarbeiters Oswald Bilotta. Die Klage wurde nach dem Federal False Claims Act erhoben. Damit können Einzelpersonen im Namen der Regierung zu klagen, die sich dann für eine Intervention entscheiden kann - was sie in diesem Fall dann auch getan hat.

Diese Schmiergelder sollen demnach etwa Honorare für Vorträge bei angeblichen Fortbildungen beinhaltet haben, die eher als "Schein"-Veranstaltungen zu sehen seien. Aber auch grosszügige Essen sollen zu den Vergünstigungen gehört haben.

Man glaube "fest an die Bedeutung der Peer-to-Peer-Bildung", hiess es hierzu von Novartis. "Durch diese Vortragsprogramme informieren wir medizinisches Fachpersonal über den Nutzen und die angemessene Anwendung unserer Medikamente, um sicherzustellen, dass alle Entscheidungen über die Verschreibung im besten Interesse der Patienten sind", hielt der Konzern fest.

(AWP)