Das schreibt die "Neue Zürcher Zeitung" in ihrer aktuellen Ausgabe. Im Dezember 2012 hatten die amerikanischen Aufsichtsbehörden mitgeteilt, dass Angestellte der Schweizer Grossbank zwischen 2005 und 2010 mindestens 1000- bis 2000-mal versucht hatten, den Libor-Zinssatz in mehreren Währungen zu manipulieren. Sowohl in den USA als auch in Grossbritannien kam es in der Folge zu Strafanklagen.

Ein britischer Händler wurde dabei in letzter Instanz zu elf Jahren Haft verurteilt. Es handelte sich um Tom Hayes. Der ehemalige UBS- und Citigroup-Banker war ein Star der Bankbranche. Hayes war im Sommer 2015 der erste Banker, der wegen der Manipulation des Referenzzinssatzes Libor verurteilt wurde. 

In der Schweiz hatte die Staatsanwaltschaft nach Bekanntwerden ebenfalls angekündigt, den Fall unter die Lupe nehmen zu wollen. "Die Staatsanwaltschaft III hat kein Strafverfahren eröffnet, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht für ein in der Schweiz strafbares Verhalten fehlt", teilten die Behörden nun der "NZZ" aber mit.

Möglicher Grund für den Verzicht auf ein Verfahren ist laut dem Bericht der Faktor Geographie. Will heissen: Viele der begangenen Straftaten geschahen nicht auf Schweizer Grund, sondern in Grossbritannien oder Japan. Und laut Schweizer Rechtssystem müssen üblicherweise wichtige Tatbestände in der Schweiz geschehen sein, damit die Behörden eine Strafverfolgung einleiten.

Zwar habe es durchaus Vermutungen gegeben, dass auch von der Schweiz aus Falschmeldungen zu Libor-Sätzen verschickt wurden. Doch offenbar seien die Belege hierfür in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht konkret genug gewesen. Dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) trotz aufsichtsrechtlichem Rüffel letztlich auf eine Anzeige verzichtet habe, illustriere, dass wohl nicht genügend Beweise vorhanden waren, so die NZZ.

Ausserdem liege bis heute keine Strafanzeige eines Geschädigten vor. Dies wäre aber beispielsweise für eine Strafverfolgung wegen Betrugs notwendig. Schon im Fall der 2014 Publik gewordenen Manipulationen von Devisenkursen hätten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden auf ein Verfahren verzichtet - während im Ausland diverse Banken aufsichtsrechtliche Bussen erhalten hätten.

(AWP/cash)