Andere Banken hätten in dem Fall bereits 2,3 Milliarden US-Dollar für eine gütliche Beilegung bezahlt, schrieb das "Wall Street Journal". Konkret verweigerte die Richterin in ihrem Urteil vom Dienstag laut dem Zeitungsbericht der einen Klägergruppe den Status einer Sammelklage und beschränkte den Umfang der Forderungen einer anderen Klägergruppe.

In dem Urteil erklärte die Richterin, dass eine erste Gruppe von Klägern Grundsatzkonflikte habe, da sie die Gegenpartei für die Geschäfte gewesen sein könnte. Und eine zweite Gruppe der Kläger sei an der Hürde für eine vollwertige Sammelklage gescheitert, schrieb das WSJ.

Ein CS-Sprecher erklärte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AWP, dass die Credit Suisse zufrieden sei mit dem positiven Urteil. "Es zeigt, dass es die richtige Rechtsstrategie ist, sich energisch zur Wehr zu setzen, wenn gegen die Bank unbegründete oder falsche Anschuldigungen erhoben werden."

Laut WSJ haben Banken auf der ganzen Welt mindestens 11 Milliarden Dollar an Behörden bezahlt, um Anschuldigungen für die Manipulation des Devisenhandels beizulegen.

Vor zwei Jahren hatte sich die Credit Suisse mit der New Yorker Regulierungsbehörde DFS (Department of Financial Services) auf die Zahlung einer Summe von 135 Millionen Dollar geeinigt. Im Gegenzug zu dem Vergleich stellte die Regulierungsbehörde ihre Untersuchung zu Praktiken im Währungshandel ein. Die CS erkannte dabei aber keine der gemachten Tatsachenfeststellungen oder Betrugsvorwürfe an.

(AWP)