Herr und Frau Schweizer müssen für ihre Gesundheit erneut mehr berappen. Laut dem Branchenverband Santésuisse werden die Krankenkassenprämien 2015 um satte 4,5 Prozent aufschlagen, nachdem die Prämienerhöhungen in den letzten drei Jahren durchschnittlich zwischen 1,5 und 2,2 Prozent betrugen.

Bei einzelnen Krankenkassen droht gar ein Prämienschock um bis zu 14 Prozent, wie der Dachverband  santésuisse kürzlich verlauten liess. Der Waadtländer SP-Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard bezeichnete die Schwankungen als "Tragikomödie".

Die Prämien 2015 der Schweizer Krankenversicherer werden derzeit vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft. Die Versicherer müssen den Kunden die neuen Prämien bis spätestens am 31. Oktober mitteilen.

Dennoch lohnt es sich bereits jetzt, die wichtigsten Fragen bei einem Krankenkassenwechsel zu klären. Denn oft beschäftigt man sich damit erst kurz vor der Ablauffrist im November damit. Oft zu spät, und dann zahlt man unter Umständen deutlich mehr für dieselbe Leistung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kassenwechsel.

Muss die Krankenkasse mich als Kunde zwingend akzeptieren?

Ja. Wenn es um die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) geht, sind alle Krankenversicherer verpflichtet, sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen. Dies ungeachtet des Alters und des Gesundheitszustands. Dabei ist es Krankenkassen nicht erlaubt, Gesundheitsdaten einzufordern. Wer sich nicht versichert, dem weisen die Behörden einen Versicherer zu.

Gibt es bei der obligatorischen Grundversicherung Leistungsunterschiede bei den Kassen?

Nein, die Leistungen in der Grundversicherung sind überall gleich. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel erfolgt stets auf den 1. Januar. Die Kündigung des alten Leistungserbringers muss bis zum 30. November erfolgen. Wer den Termin verpasst, bleibt automatisch beim bisherigen Versicherer. Achten Sie bei Kündigung auf Feiertage und schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben. Ein Wechsel auf 1. Juli ist nur möglich, wenn man eine Grundversicherung mit 300 Franken Franchise hat. Dann muss die Kündigung bis zum 31. März erfolgen. Alle anderen Franchisen und auch Krankenkassenmodelle mit Einschränkungen wie Gesundheitsnetzwerk, HMO und Hausarztmodell kann man nicht auf die Jahresmitte kündigen.

Was ist die Franchise?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen. Erst wenn dieser Betrag erreicht ist, beginnen die Leistungen der Krankenkasse. Für Erwachsene beträgt sie im Minimum 300 Franken, Kinder zahlen bis 18 Jahre keine Franchise.

Welche Höhe der Franchise ist sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto tiefer ist die Prämie. Eine hohe Franchise lohnt sich für Menschen, die wenig zum Arzt müssen. Von einer mittleren Franchise wird generell abgeraten. Die Wahl der Franchise ist immer eine Abwägung zwischen Sparpotenzial und Risikobereitschaft. Ob man mit der Franchise sparen kann und welches Risiko man eingeht, hängt auch vom Wohnort und dem entsprechenden Prämienniveau ab.

Wann kann ich eine Franchise ändern?

Auch die Änderung der Franchise innerhalb der bestehenden Krankenkasse muss ebenfalls bis Ende November erfolgen. Es können Franchisen von 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken gewählt werden. Bei einer Franchise von 2500 Franken sind Arzt- und Spitalkosten bis zu diesem Betrag selber zu bezahlen.

Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt pro Jahr?

Von den Krankenkassenleistungen müssen die Versicherten 10 Prozent selbst bezahlen, dies bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Die maximale Kostenbeteiligung des Versicherten pro Jahr setzt sich somit aus Franchise und Selbstbehalt zusammen, beträgt also mindestens 1000 und höchstens 3200 Franken.

Welches Krankenkassen-Modell passt am besten zu mir?

Um ein passendes Versicherungsmodell für sich zu finden, sollten die individuellen Bedürfnisse vorerst geklärt werden. Neben dem Standardmodell gibt es die Varianten HMO (Ärzteverbund oder Gesundheitszentrum), Hausarzt und telefonsiche Beratung (Telmed). Diese drei Lösungen schränken die freie Arztwahl ein, sparen aber Geld durch Vorabklärungen. Beliebt sind sie bei Versicherten, welche die Koordination durch eine einzige Stelle schätzen. Das Standardmodell bietet neben der uneingeschränkten Arztwahl den Vorteil, dass es unter den bestimmten Voraussetzungen auch auf Mitte Jahr gekündigt werden kann.

Wo lassen sich Leistungen vergleichen?

Es gibt zahlreiche Portale im Internet, wo sich je nach Wohnort, Alter, Franchisenhöhe und Krankenkassenmodell wie HMO oder Hausarztmodell Krankenkassenprämien vergleichen lassen. In der Regel wird dabei auch das Sparpotenzial im Vergleich zur bestehenden Krankenkasse ausgewiesen. Die bekanntesten Portale sind: comparis.ch, priminfo.ch oder bonus.ch.

Was sind Zusatzversicherungen?

Zusatzversicherungen sind im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig. Damit erfüllen Sie sich Bedürfnisse, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen. Mit Zusatzversicherungen können zum Beispiel alternative ambulante Behandlungen von nichtärztlichen Therapeuten, halbprivate oder private Spitalabteilung oder Zahnbehandlungen versichert werden. Die Leistungen variieren von Kasse zu Kasse.

Wie kann ich die Zusatzversicherungen kündigen?

Informieren Sie sich über die speziellen Regeln bei Zusatzversicherungen: Diese müssen üblicherweise bis zum 30. September erfolgen, wobei dieser Termin je nach Anbieter auch später sein kann. Wichtig ist, dass Grund- und Zusatzversicherungen nicht beim selben Anbieter laufen müssen. Ein Krankenkassen darf die Zusatzversicherungen nicht künden, nur weil die Grundversicherung gewechselt wurde.

Wo finde ich weitere Informationen?

Eine Vielzahl von Informationen zu Krankenkassen hält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereit: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/04125/index.html?lang=de