Die Anklage wirft dem Unternehmen vor, gegen das Heilmittelgesetz und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Der Beschuldigte habe "als CEO das Geschäftsmodell des Versandhandels von gewissen Arzneimitteln zu verantworten", heisst es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag. Die Versandapotheke habe damit einen erheblichen Umsatz erzielt und sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft.

Zudem habe zur Rose mit der Auszahlung von Entschädigungen an Ärzte ebenfalls gegen das Heilmittelgesetz verstossen. Als Klägerinnen treten neben der Staatsanwaltschaft Thurgau auch der Schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic auf.

Die Anklage geht auf eine Strafanzeige von PharmaSuisse zurück. Konkret gehe es um den Versand von rezeptfreien Medikamenten sowie Entschädigungen für Ärzte, die elektronische Rezepte ausstellten, hatte Zur Rose im vergangenen Mai geschrieben. Betroffen ist die Zeit von 2010 bis 2015.

Verwaltungsrat unterstützt CEO

Der Verwaltungsrat der Zur Rose hatte im Mai 2020 in einer Mitteilung die Vorwürfe zurückgewiesen und sich "uneingeschränkt hinter den CEO" gestellt. Man werde Oberhänsli in der Abwehr der Vorwürfe uneingeschränkt unterstützen und seine Integrität schützen, hatte Verwaltungsratspräsident Feuerstein damals erklärt.

Gleichzeitig hatte Feuerstein PharmaSuisse scharf angegriffen: "Diese juristische Attacke gegen unseren CEO durch Kreise, die den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten wollen - und dies über fünf Jahre nach Beendigung des beanstandeten Verhaltens - , erachte ich als grotesk", erklärte der VR-Präsident im Mai.

Der öffentliche Prozess gegen den Zur-Rose-Geschäftsführer beginn am 1. Dezember am Bezirksgericht Frauenfeld. Danach sind weitere acht Verhandlungstage im Januar und im März 2021 vorgesehen.

(AWP)