Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat sieben Firmen mit rund 7,5 Millionen Franken gebüsst. Die Firmen sprachen die Preise ab und legten fest, wer den Zuschlag erhalten soll.

Es ist nicht das erste Mal, dass Bauunternehmen im Kanton Graubünden von der Wettbewerbskommission gebüsst werden. Bereits im Juli 2017 liess sie illegale Absprachen im Münstertal aufliegen. Damals deckte die Weko auf, dass Hoch- und Tiefbauunternehmen zwischen 2004 und 2012 bei über 100 Ausschreibungen die Preise absprachen und bestimmten, wer den Submissionszuschlag bekommt.

Die Weko hat nun eine weitere kartellrechtliche Untersuchung im Kanton Graubünden abgeschlossen, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Sie stellte fest, dass Bauunternehmen in verschiedenen Kartellen mehrere hundert Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten.

Vom Baumeisterverband organisiert

Die Bauunternehmen stimmten jeweils untereinander ab, welches von ihnen den Auftrag erhalten soll. Meist wurden gleichzeitig die Offertpreise bestimmt. Einen Teil der Kartelle führten die Bündner Bauunternehmen laut Weko systematisch und über mehrere Jahre hinweg durch. Diese Abreden wurden zum Teil an den vom bündnerischen Baumeisterverband organisierten Vorversammlungen getroffen.

Die Kartelle betrafen Ausschreibungen des Kantons Graubünden, von Gemeinden des Unterengadins und von Privaten. Die Auftragshöhe der abgesprochenen Bauarbeiten reicht von wenigen zehntausend bis zu mehreren Millionen Franken.

Konkret büsste die Weko sieben Unternehmen mit insgesamt über 7,5 Millionen Franken. Dazu zählen Foffa Conrad AG, Bezzola Denoth AG, Zeblas Bau AG, Lazzarini AG, Koch AG Ramosch, Alfred Laurent AG und René Hohenegger Sarl.

Bussenhöhe varriert stark

Die Bussen bewegen sich pro Unternehmen zwischen einigen zehntausend bis rund fünf Millionen Franken - je nach Schwere und Anzahl der Kartellgesetzverstösse. Bei einem Teil der Unternehmen hat die Weko die Busse reduziert, weil diese mit ihr kooperierten. Wegen Verjährung nicht gebüsst wird die Impraisa da fabrica Margadant.

Der Baumeisterverband zahlt ebenfalls keine Busse, muss aber die Verfahrenskosten tragen, da er zum Teil an der Organisation dieser Kartelle beteiligt war. Die Entscheide der Weko sind noch nicht rechtskräftig und können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

(AWP)