Absender des Rechtshilfeersuchens war die Generalstaatsanwaltschaft Mauritius, wie BA-Sprecherin Walburga Bur Berichte der "SonntagsZeitung und von "Le Matin Dimanche" bestätigte.
Nach dem Regierungswechsel 2015 verdächtigten die Behörden von Mauritius Dufry der Bestechung, und starteten Ermittlungen, wie die "SonntagsZeitung" und "Le Matin Dimanche" weiter schreiben.
Das Rechtshilfeersuchen wurde 2016 eingereicht. Die Sonntagszeitungen zitieren Dokumente aus den sogenannten "Paradise Papers", wonach Dufry die Anwaltskanzlei Appleby eingeschaltet habe, um in Mauritius unter anderem eine Klage wegen Verleumdung von Dufry zu prüfen.
Dufry weist alle Vorwürfe von sich. "Dufry wurde von keiner Behörde kontaktiert; weder in Mauritius noch in der Schweiz", sagte Dufry-Sprecher Renzo Radice auf Anfrage der sda.
Die Informationen der Paradise Papers von Appleby basieren auf einem Datenleck. 13,4 Millionen Dokumente wurden der "Süddeutschen Zeitung" zugespielt und von einem internationalen Journalistennetzwerk ausgewertet. Aus der Schweiz war ein Rechercheteam von Tamedia beteiligt.
(AWP)