Während Jahren haben Banken Retrozessionen für sich eingestrichen, obwohl diese eigentlich ihren Kunden zustehen würden. Dies hatte zur Überraschung vieler das Lausanner Bundesgericht Ende Oktober vergangenen Jahres festgestellt. Die UBS wurde damals verpflichtet, einem Vermögensverwaltungs-Kunden die Gebühren zurückzuerstatten, welche die Bank für den Vertreib von Anlageprodukten Dritter eingenommen hatte. Auf dieses Verdikt des Bundesgerichts haben die Banken unterschiedlich reagiert.

Die Migros Bank versucht, bei Kunden mit einem Vermögensverwaltungsmandat konsequent auf retrozessionsfreie Anlageprodukte zu setzen. "Werden dennoch Retrozessionen ausbezahlt, werden diese eins zu eins dem Kunden weitervergütet", sagt Migros Bank-Sprecher Matthias Hunn zu cash. Insgesamt hat die Migros Bank bislang 4,2 Millionen Franken zurückerstattet.

Diese Strategie verfolgt auch die UBS seit diesem Frühjahr. In der Zwischenzeit seien rund drei Viertel der Vermögensverwaltungsmandate frei von Retrozessionen, sagte kürzlich ein UBS-Sprecher gegenüber der NZZ. Mit retrozessionsfreien Produkten lassen sich künftig Verzichtserklärungen umgehen.

Verzichten oder kündigen

Dennoch verankern viele Banken in den Vermögensverwaltungsverträgen eine solche Klausel, mit der Kunden ihre Einwilligung geben, auf die Rückforderung der Retrozession zu verzichten - so beispielsweise bei der Bank Julius Bär. Unklar bleiben hingegen die Folgen, wenn der Kunde – ob bestehender oder Neukunde – diese Klausel nicht akzeptieren will. Julius Bär gibt sich diesbezüglich zugeknöpft: "Über Kriterien bezüglich Annahme oder Ablehnung von Kunden können wir keine Auskunft geben", sagt Sprecher Martin Somogyi.

Klarere Worte findet die Zürcher Kantonalbank (ZKB). "Wenn ein bestehender Mandatskunde nicht mehr zufrieden sein sollte, muss er das Mandat auflösen", so die ZKB. Bei der Zürcher Staatsbank geht offenbar die Verzichtserklärung ohne grösseren Widerstand durch: "Praktisch alle Kunden akzeptierten unsere Vermögensverwaltungsverträge", versichert ZKB-Sprecher Igor Moser.

Die ZKB führt die breite Akzeptanz auf die gestiegene Transparenz zurück. Den Kunden würden die Bandbreiten der Retrozessionen mitgeteilt und auf Anfrage auch die konkreten Beträge. Auch die Credit Suisse verfährt nach dieser Methode, wie cash in Erfahrung gebracht hat.

Nullsummenspiel für die Kunden

Für den Kunden wird die Vermögensverwaltung durch den Verzicht auf Retrozessionen aber nicht günstiger, sondern mündet im besten Fall in einem Nullsummenspiel. So prüft zwar die Zürcher Kantonalbank laut einem Sprecher, auch standardisierte Vermögensverwaltungsmandate ohne Retrozessionen anzubieten. Dies hätte aber eine Preisanpassung nach oben zur Folge.

Auch die UBS hatte bereits im Frühling angekündigt, die Pauschalgebühr für die Verwaltungsmandate zu erhöhen, um so die Einbussen zu kompensieren. Und ins selbe Horn stiess Julius-Bär-CEO Boris Collardi. In einem cash-Interview Anfang Februar sagte er, dass der Wegfall der Kickbacks durch eine andere Gebühr ersetzt würde.

Die Migros Bank zeigt, dass es auch anders geht. Sie bestätigt gegenüber cash, die Mandatsgebühren trotz Verzichts auf Retrozessionen nicht anzuheben. Ob andere Banken mit der Migros Bank mitziehen, ist zu bezweifeln. Denn im Rezessionsgeschäft wurden Milliarden erwirtschaftet, die es zu kompensieren gilt. Verlässliche Zahlen über die Gesamtsumme an Retrozessionen existieren zwar nicht. Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) schätzt das Volumen der Retrozessionen in der Schweiz auf über drei Milliarden Franken jährlich.