Am letzten Sonntag wollte cash-Leserin V.U.* von Zug nach Bern reisen, um in der Bundeshauptstadt mit ihren Kolleginnen einen Tag zu verbringen. Vor der Reise löste sie auf dem Smartphone-App der SBB ein Ticket. V.U. entschied sich dabei für die so genannte 9-Uhr-Karte, die ihr vom App als alternatives Billett vorgeschlagen wurde. Dieses Billett bietet die SBB jenen Reisenden an, die erst nach 9 Uhr Zug fahren - zum Sonderpreis von 58 Franken. Herkömmliche Tageskarten schlagen mit 71 Franken zu Buche. 

Kleines, aber wichtiges Detail ist, dass die 9-Uhr-Karte seit fast vier Jahren an Wochenenden und allgemeinen Feiertagen nicht mehr gültig ist. Auf den Fahrplanwechsel 2009/2010 beschränkten die Bundesbahnen den Einsatz dieses Billetts auf Werktage. Dass sie gerade ein ungültiges Billett gelöst hatte, fiel V.U. erst nach dem Kauf auf. Auf dem Billett stand nämlich: "Gültig am 24. November. Ungültig an Samstag, Sonntag und allgemeinen Feiertagen." Entsprechende Warnhinweise hatten vor dem Billettkauf gefehlt. Daraufhin löste V.U. ein zweites - und diesmal gültiges - Billett.

«Personal reagiert kulant»

"Es ist tatsächlich so, dass 9-Uhr-Karten auf der App auch für Samstage und Sonntage gekauft werden können", bestätigt Mediensprecher Christian Ginsig auf Anfrage. Die SBB habe noch keine technische Lösung finden können, um innerhalb der App die Verfügbarkeit von Tickets auf einzelne Tage zu beschränken. "Es handelt sich dabei um ein Phänomen, das ausschliesslich auf der Mobile-App auftritt", sagt Ginsig. Im Ticketshop auf der SBB-Webseite wurde bereits eine Lösung gefunden.

Bei Fehleinkäufen rät der SBB-Sprecher den Reisenden, trotz "ungültigem" Billett die Fahrt anzutreten. "Unser Personal reagiert kulant", so Ginsig. Für V.U. kommt dieser Ratschlag zu spät. Sie wandte sich diese Woche an das Kundencenter der SBB mit der Bitte um Rückerstattung der Kosten für die nicht gültige 9-Uhr-Karte. Die Antwort fiel knapp und deutlich aus: Mobil gelöste Tickets würden in der Regel nicht rückerstattet. Aus Kulanzgründen sei man bereit, ihr den Betrag für das Ticket zurückzahlen - abzüglich zehn Franken Selbstbehalt. 

* Name der Redaktion bekannt