Beim Betrag handelt es sich um jenen Teil des Gewinns, den die Privatbank unrechtmässig erzielt hat. Coutts habe schwer gegen Geldwäscherei-Bestimmungen verstossen, begründete die Finma ihren Entscheid in einer Mitteilung am Donnerstag. Gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Bank wird nun ein Verfahren geprüft.

Im Skandal um den malaysischen Staatsfonds geht es um unterschlagene Gelder: Verwandte und Vertraute des malaysischen Regierungschefs Najib Razak sollen mit Geld aus dem Fonds unter anderem Luxuswohnungen in New York und Gemälde von Van Gogh gekauft haben. Mehrere Milliarden Dollar verschwanden in dunklen Kanälen. Der Fonds ist mittlerweile hoch verschuldet.

Die Finma hat im Kontext des Falls 1MDB bei verschiedenen Schweizer Banken Abklärungen und Verfahren durchgeführt. Eine Untersuchung gegen die Grossbank UBS ist noch am Laufen. Am härtesten hat die Behörde bis anhin im Fall der Bank BSI durchgegriffen - das Institut wurde aufgelöst. Bei der Falcon Bank wurde neben einer Geldsanktion die Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt.

Nicht mehr in der Schweiz tätig

Auf solch organisatorische Massnahmen verzichtet die Finma indes im Fall Coutts. Dies weil die Bank in der Schweiz inzwischen nicht mehr tätig ist und die Kundenvermögen an die Genfer Privatbank UBP übertragen worden sind. Der Abwicklungsprozess von Coutts sei bereits weit fortgeschritten und könne voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, schreibt die Finma.

Gemäss Mitteilung hat die Behörde Anfang 2016 ein Enforcement-Verfahren gegen Coutts eröffnet und im Januar abgeschlossen. Coutts habe die Hintergründe von ungewöhnlich hohen und risikobehafteten Transaktionen sowie von Geschäftsbeziehungen ungenügend abgeklärt. Zudem sei die Bank internen Hinweisen nicht nachgegangen und habe den Schweizer Börden trotz ausreichenden Indizien bis im Frühjahr 2015 keine Verdachtsmomente gemeldet.

(SDA)