Die UEK erlaube, dass der Rückkauf der Wandelanleihen sowohl börslich als auch ausserbörslich erfolgen dürfe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Dem an der Schweizer Börse kotierten österreichischen Unternehmen werde ausserdem für die Dauer des Rückkaufprogramms erlaubt, pro Tag Rückkäufe im Umfang von bis zu 2 Millionen US-Dollar für eine Wandelanleihe von 2017 und von jeweils bis zu 5 Millionen Euro für eine Wandelanleihe von 2018, respektive für eine Wandelanleihe von 2020 zu tätigen, heisst es weiter.

AMS hatte bereits am Montagabend seine Absicht bekannt gegeben, eigene Wandelanleihen im Umfang bis maximal 100 Millionen Euro zurückkaufen zu wollen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aktuell in 274'289'280 AMS-Inhaberaktien eingeteilt, heisst es weiter. Der beschlossene Rückkauf der Wandelanleihen beziehe sich auf Veräusserungsrechte im Umfang von weniger als 10 Prozent dieses Grundkapitals, schrieb AMS.

Mit dem Rückkauf bezwecke man einerseits die Reduktion der Verbindlichkeiten durch die Annullierung der Wandelanleihen. Andererseits wolle man die Kapitalstruktur verbessern, teilte AMS weiter mit. Der Rückkauf der Wandelanleihen wird am 8. April 2021 aufgenommen und dauere bis längstens 30. Dezember 2021.

Vom 12. März bis 30. Dezember 2019 habe die Gesellschaft bereits EUR-Wandelanleihen im Umfang von 75,6 Millionen Euro zurückgekauft und annulliert. Aktuell seien noch EUR-Wandelanleihen in der Höhe von 524,4 Millionen Euro ausstehend.

Ebenfalls 2019 hatte die Gesellschaft US Dollar-Wandelanleihen im Umfang von nominal 29,6 Millionen zurückgekauft und annulliert. Aktuell seien noch USD-Wandelanleihen in der Höhe von 320,4 Millionen ausstehend, hiess es weiter.

(AWP)