Die adaptiven Handyantennen würden nur sehr kurzzeitig und gemittelt über sechs Minuten nie die Grenzwerte überschreiten dürfen, sagte Schaeppi in einem Interview mit dem "Sonntagsblick".

"Damit stellen die Richtlinien sicher, dass die Eigenheiten dieser neuen Technologie auch berücksichtigt werden." Bis jetzt hätten die Handyantennen ununterbrochen die ganze Funkzelle versorgt. "Die neuen 5G-Antennen sind hingegen viel effizienter und strahlen dort, wo ein Kunde auch tatsächlich sein Smartphone benutzt", sagte Schaeppi.

Fast zwei Jahre Unklarheit

Das Bundesamt für Umwelt hatte am Dienstag nach langer Verspätung die Vollzugshilfen veröffentlicht, die bestimmen, wie die Messung der Antennenstrahlung erfolgen soll. Das war fast zwei Jahre lang nach Versteigerung der 5G-Frequenzen im Frühling 2019 unklar geblieben. Da adaptive Antennen ihre Strahlung auf das verbundene Mobiltelefon fokussierten, sei die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen, schrieb das Bafu.

Ein Korrekturfaktor stellt deshalb sicher, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle Antennen. Laut Bafu können adaptive Antennen dank dem Korrekturfaktor über kurze Zeit stärker strahlen als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung. Eine automatische Leistungsbegrenzung müsse aber sicherstellen, dass dies nur während kurzer Zeit geschehe, erklärte das Bafu.

5G-Gegner kritisierten den Korrekturfaktor.

"Wir hätten uns ein schnelleres Vorgehen gewünscht", sagte Schaeppi im Interview. "Denn ohne diese Vollzugshilfen für adaptive Antennen haben sich viele Kantone und Gemeinden geweigert, Bewilligungen für neue Antennen auszusprechen."

(AWP)