Wegelin hatte sich Anfang Jahr in einem Strafverfahren in den USA in einem Vergleich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt.

Richter Jed S. Rakoff stimmte am Montagnachmittag (Ortszeit) im Bundesbezirksgericht in Manhattan dem Vergleich zu und gab das Strafmass bekannt. Die vom Richter verfügte Strafsumme setzt sich zusammen aus der Wiedergutmachung für den USA mutmasslich entgangene Steuereinnahmen in Höhe von 20 Mio USD und den Gewinnen von 15,8 Mio USD, die Wegelin in den Jahren zwischen 2002 und 2010 mit US-Kunden erzielt hatte.

Dazu kommt eine Busse in Höhe von 22,05 Mio USD sowie 16,3 Mio USD welche die US-Justiz im Verlauf des Verfahrens auf Wegelins Korrespondenzkonto bei der UBS in den USA konfisziert hatte.

Der Richter folgte damit dem Rahmen, auf den sich die Staatsanwaltschaft mit der Bank geeinigt hatte, nachdem diese sich schuldig bekannt und in die Zahlung einer Millionenbusse eingewilligt hatte. Der Richter hätte das Strafmass in gewissem Rahmen in eigener Befugnis festlegen können.

Etwas Anerkennung

Als er den Entscheid bekannt gab, erklärte Rakoff, mit ein Grund dem Vergleich zuzustimmen, sei die Tatsache, dass es für die Anklage schwierig gewesen wäre, wenn auch nicht unmöglich, zu beweisen, dass ihre Gerichtsgewalt sich auf diese Bank beziehen könne. Fairerweise verdiene die Bank dafür, dass sie sich nicht dagegen gewehrt, sondern in einen Vergleich eingewilligt habe, etwas Anerkennung.

Bei der Anhörung hatte Rakoff auch erklärt, dass er sich frage, ob das Strafmass angemessen sei, um auch eine abschreckende Wirkung auf andere Finanzinstitutionen zu haben: Das Justizministerium habe der Bank vorgeworfen, sie sei "ausserordentlich mutwillig" vorgegangen, habe aber nicht versucht, bei der Busse auf die Maximalforderung von 40 Mio USD zu setzen.

Er erklärte weiter, auch mit den insgesamt 74 Mio USD müsse Wegelin nur rund 12% der Summe aufgeben, die sie im letzten Jahr gelöst hatte, als sie den grössten Teil der Bank an die Raiffeisenbank verkaufte. "Nicht eben schmerzhaft, oder?", sagte der Richter in dem Zusammenhang.

Vor knapp einem Jahr verklagt

Die US-Behörden hatten die älteste Schweizer Bank vor knapp einem Jahr verklagt. Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte Wegelin reichen Amerikanern geholfen, Gelder in Höhe von mindestens 1,2 Mrd USD vor der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) zu verstecken.

Am 3. Januar hatte Wegelin sich schliesslich in einem Vergleich schuldig bekannt und in die Zahlung einer Millionenbusse eingewilligt. Nachdem der Richter nun dem Vergleich zugestimmt hat, wird das Strafverfahren eingestellt.

In einer Medienmitteilung erklärte die Bank nach dem Entscheid, sie nehme "mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Richter Rakoff nach Würdigung des Sachverhalts die Busse und Wiedergutmachungszahlung innerhalb des mit der Staatsanwaltschaft vereinbarten Betrags angesetzt hat."

Damit habe innert Jahresfrist der Schlusspunkt hinter das Verfahren gesetzt werden können. Die Bank ruft in Erinnerung, sie habe von Anfang betont, "Hand zu einer einvernehmlichen Lösung zu bieten, soweit das die Einhaltung Schweizer Gesetze erlaubt". Die Kosten des Vergleichs würden aus eigens für Rechtsrisiken bereitgestellten Mitteln beglichen.

Weitere Banken im Visier

"Damit endet auch die 1741 begründete Tradition der Privatbank Wegelin & Co. In Kürze wird der Bankbetrieb eingestellt, und die verbleibenden Aufgaben werden von einer Zweckgesellschaft weitergeführt", hiess es in der Mitteilung weiter.

Die Anklage gegen Wegelin war Teil eines Feldzugs der USA gegen Steuerhinterziehung. Untersuchungen gegen rund ein Dutzend weitere Banken sind im Gang.

Die Aktionen der USA gegen Schweizer Banken begannen 2007 mit einer Untersuchung gegen die UBS. Das Verfahren, in das sich dann auch der Bundesrat einschalten musste, endete damit, dass die UBS 780 Mio USD Strafe zahlte und mit dem Segen des Bundes die Namen von 4450 US-Kunden an die USA herausgab.

(AWP)