Die UBS teilte am Mittwoch mit, sie sei über eine geplante Zivilklage informiert worden und erwarte deren Einreichung frühestens am Donnerstag. Diese soll sich auf den Verkauf hypothekenbesicherter Wertpapiere im Vorfeld der Finanzkrise 2008-09 beziehen. Der UBS wird wie anderen Grossbanken vorgeworfen, Investoren jahrelang über die Risiken von hypothekenbesicherten Wertpapieren getäuscht zu haben. Käufer dieser komplexen Anlageprodukte erlitten Milliardenverluste, als der US-Immobilienmarkt kollabierte.

Die UBS stellt sich auf den Standpunkt, dass die Vorwürfe nicht durch Fakten oder das Gesetz gestützt würden. Sie werde eine solche Beschwerde "energisch" anfechten.

Die Investoren sind am Donnerstag wenig beunruhigt über die Ankündigung der Klage. Die Aktie der UBS steigt im frühen Handel an der Schweizer Börse in einem positiven Gesamtmarkt um 0,9 Prozent. Vorbörslich hatte sie noch 1,5 Prozent verloren.

Vorgehen à la Barclays

"Die UBS verbuchte im Zuge des Kollaps am US-Wohnimmobilienmarkt massive Verluste aus ihren Investitionen in hypothekenbezogenen Anlagen in den USA und ist der Auffassung, das schon allein diese Tatsache jeden Rückschluss auf einen absichtlichen Betrug widerlegt", schreibt Analyst Andreas Venditti von der Bank Vontobel  in einem Kommentar. 

Die UBS geht selber davon aus, dass das Justizministerium nicht näher bezifferte finanzielle Strafen in Bezug auf Transaktionen mit Residential Mortgage-Backed Securities (RMBS) aus den Jahren 2006 und 2007 anstrebt. Die UBS hatte allerdings nur wenige dieser Wertpapiere selbst in Umlauf gebracht und hatte selbst bedeutende Verluste erlitten. 

Die Absicht der UBS, sich wehren zu wollen, erinnert laut Venditti an das Vorgehen von Barclays. Und schon frühere Äusserungen von UBS-Chef Sergio Ermotti liessen vermuten, dass die UBS den Weg der britischen Bank beschreiten wird.

Barclyas hatte einen Vergleich abgelehnt, was eine Klage durch das US-Justizministerium im Dezember 2016 zur Folge hatte. Schliesslich einigte sich Barclays mit den USA im März 2018 auf eine Summe von 2 Milliarden Dollar. Gefordert hatte das Justizdepartement laut Medienberichten 5 Milliarden Dollar. Man kann also davon ausgehen, dass eine voraussichtliche EInigung der UBS mit den USA etwa ein oder eineinhalb Jahre dauern wird.

Sollten sich die Parteien nicht einigen und sollte die UBS den Prozess durchziehen, dann würde der Sachverhalt erstmals vor einem Gericht geklärt. Da es sich um eine Zivilklage handelt und nicht um ein Strafverfahren, hätte die Grossbank keine Einschränkungen für das Geschäft in den USA zu befürchten. 

Vergleiche mit einer Reihe von Banken

Andere Banken wehrten sich nicht gegen das US-Justizdepartement: Im Hypothekenstreit hatte die Credit Suisse für die Beilegung des Falls Ende 2016 tief in die Tasche greifen müssen. Sie musste eine Busse von 2,48 Milliarden Dollar zahlen und 2,8 Milliarden Dollar Entschädigung an die Hypothekarkunden in Form von Schuldenerlassen und Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum.

Neben der Credit Suisse einigte sich das US-Justizministerium in ähnlichen Fällen auch mit einer Reihe von anderen Banken auf Vergleiche. Die Royal Bank of Scotland (RBS) etwa zahlt mit 4,9 Milliarden Dollar die höchste Strafe. Allerdings fielen diese Vergleiche zum Teil erheblich tiefer aus als erwartet. So zahlte HSBC nur 800 Millionen Dollar.

Die UBS hat immer noch milliardenhohe Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in ihren Büchern. Die Rückstellungen "für Rechtsfälle sowie regulatorische und ähnliche Angelegenheiten" lagen Ende September bei 2,31 Milliarden Franken, wie aus dem Geschäftsbericht zum dritten Quartal hervorgeht. 

In Frankreich vor Gericht

Derzeit läuft auch ein Prozess um Steuerhinterziehung gegen die UBS am Pariser Strafgericht. Der französische Staat fordert von der Schweizer Grossbank eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro. Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches "System des Betrugs und der Geldwäsche" fliessen, erklärte der Anwalt des Staats. 

Die UBS steht in Frankreich seit dem 8. Oktober und voraussichtlich noch bis zum 15. November 2018 vor Gericht, wo sie sich gegen Vorwürfe der Geldwäscherei und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verteidigen muss. Im Juli 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen. Die Grossbank soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die UBS selbst spricht von "oft unbegründeten Vorwürfen". 

"Speziell der französische Rechtsfall entscheidet, ob das Aktienrückkaufprogramm im Februar 2019 erhöht werden kann", schreibt die ZKB in einem Kommentar. 

(Mit Material von AWP)