Cosby wirkte ausgeruht und tauschte sich mehrfach mit seinen Verteidigern aus. Das Strafmass wird noch am Montag oder aber erst am Dienstag erwartet.
Vor der Entscheidung von Richter Steven O'Neill sollten Zeugen des Prozesses sowie Cosby selbst die Gelegenheit zu abschliessenden Bemerkungen bekommen. Für jeden der drei Vorfälle aus dem Jahr 2004 ist eine Höchststrafe von zehn Jahren möglich, die tatsächliche Strafe könnte deutlich darunter liegen. Cosbys Anwälte wollen zudem Berufung einlegen.
Cosby lässt sich mittlerweile von einem dritten Team an Verteidigern vertreten, angeführt von Anwalt Joseph Green. Er kann das Urteil unmittelbar nach Verkündung des Strafmasses anfechten. Das Verfahren könnte sich dann bis zum höchsten Gericht Pennsylvanias ziehen. Cosbys Frau Camille lässt bei der Beschwerdekammer des Staates zudem untersuchen, ob O'Neill in dem Prozess möglicherweise befangen war.
Die Anhörung am Montag drehte sich unter anderem um das öffentliche Register für Sexualstraftäter, das in allen 50 Bundesstaaten der USA geführt wird. Green hält die Einstufung Cosbys als "gewaltbereiter Sexualverbrecher" für unzulässig. Staatsanwältin Tracy Piatkowski argumentierte dagegen, das entsprechende Gesetz solle Verurteilte nicht öffentlich an den Pranger stellen, sondern die Bevölkerung schützen.
(SDA)