Hintergrund ist die Frage, ob ein oder mehrere Mitglieder des Staatsrats im Zusammenhang mit der Anwendung des Steuerdeckels zwischen 2009 und 2021 haftbar gemacht werden könnten. Nach geltendem Recht kann einzig der Grosse Rat entscheiden, gegen ein Regierungsmitglied eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen.

Grundlage dafür bildet Artikel 9 des Waadtländer Gesetzes über die Haftung des Staates, der Gemeinden und ihrer Mitarbeitenden.

Die Abgeordneten hiessen die von der Sozialdemokratin Ariane Morin eingereichte Motion nach einer langen Debatte mit 74 Ja-Stimmen bei 39 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen gut.

(AWP)