Es gilt die Unschuldsvermutung. Der 18-Jährige hatte die zwei Toten am Sonntag aufgefunden. Ein Gewaltdelikt steht auch weiterhin nicht im Vordergrund, wie die Staatsanwaltschaft Zürich am Dienstag mitteilte.
(SDA)
Es gilt die Unschuldsvermutung. Der 18-Jährige hatte die zwei Toten am Sonntag aufgefunden. Ein Gewaltdelikt steht auch weiterhin nicht im Vordergrund, wie die Staatsanwaltschaft Zürich am Dienstag mitteilte.
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