Christoph Brutschin (BS), Pierre Maudet (GE) und Carmen Walker Späh (ZH), die Volkswirtschaftsdirektoren der drei Kantone, fordern daher eine Erhöhung der Gesamtzahl der Drittstaatenkontingente auf "mindestens das Niveau von 2014", wie sie am Dienstag gemeinsam in Zürich vor den Medien festhielten. Das wären 8500 Bewilligungen für erwerbstätige Spezialisten aus Drittstaaten und nicht wie heute 7500.

Sie folgen damit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, der die gleiche Forderung bereits Ende Juni erhob.

Ausserdem soll der Zugriff auf die Bundeskontingente für diejenigen Kantone, die regelmässig darauf angewiesen sind - und dazu gehören die drei Kantone - vereinfacht werden. Eine weitere Forderung: Bei einer entsprechenden Nachfrage soll zukünftig auch unter dem Jahr eine Kontingentserhöhung möglich sein.

Der Bundesrat hatte die Drittstaaten-Kontingente mit Aufenthaltsbewilligung (B) und Kurzaufenthaltsbewilligung (L) per Anfang 2015 von 8500 auf 6500 gesenkt. Im vergangenen Herbst erhöhte er sie um 15 Prozent auf 7500 - noch zu wenig für die drei Kantone.

Ihr Kontingent von rund 1000 Bewilligungen war bereits im ersten Quartal aufgebraucht. Sie alle haben deshalb weitere Kontingente aus den Bundesreserven beantragt und erhalten - jedoch nicht alle in vollem Umfang.

Da auch die Bundesreserven, aus denen die Kantone zusätzliche Kontingente beantragen können, zahlenmässig beschränkt sind, "ist es voraussehbar, dass die Bedürfnisse der Kantone damit nicht abgedeckt werden können", sagte Walker Späh.

Der Bund habe den Kantonen bereits Mitte August mitgeteilt, dass bei gleichbleibender Nachfrage der Kantone selbst die Bundesreserve für die B-Kontingente voraussichtlich ab Ende September aufgebraucht sein wird. "Damit zeigt sich einmal mehr: Die Zahl der Kontingente ist zu tief angesetzt."

Wie schon im vergangenen Jahr fordern die drei Kantone, die einen Drittel zur gesamtschweizerischen Wirtschaftsleistung beitragen, deshalb gemeinsam eine Erhöhung - rechtzeitig bevor der Bundesrat im Herbst die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige festlegt.

Die Forderung nach mehr Aufenthaltsbewilligungen soll aber kein Dauerbrenner werden. "Mit dem Regime von 2014 wären wir sehr zufrieden", sagte Carmen Walker Späh. "Dieses Regime hat funktioniert und war verlässlich."

Pierre Maudet ergänzte: "Mit 8500 Bewilligungen hätten wir wieder eine Art Reserve." Nicht benötigte Arbeitsbewilligungen könnten ein Jahr, das nach mehr verlangt, ausgleichen.

Christoph Brutschin betonte derweil, dass man keine Änderung am System wolle. Alle Kantone sollen über ihren Anteil frei verfügen können. "Wir haben kein interkantonales Verteilproblem, sondern ein Mengenproblem."

Dieses Mengenproblem schafft laut den drei Volkswirtschaftsdirektionen Unsicherheit für Wirtschaft und Forschung. Aufgrund der knappen Kontingente müssten die kantonalen Behörden die Zulassungsvoraussetzungen restriktiver beurteilen, was bei den Unternehmen zunehmend als Standortnachteil empfunden werde.

Die Kantone sehen daher ein steigendes Risiko, dass Projekte ins Ausland verschoben werden oder gar nicht in die Schweiz kommen.

Für die drei grossen Wirtschaftskantone ist daher klar: Damit sie auch in Zukunft attraktive Wirtschaftszentren bleiben, benötigen die Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen Zugang zu hervorragend ausgebildeten und hochspezialisierten Fachkräften.

Diese Fachkräfte lassen sich zwar zu einem grossen Teil auf dem heimischen oder europäischen Arbeitsmarkt rekrutieren, doch immer wieder müssen die Unternehmen auch auf Spezialisten aus sogenannten Drittstaaten zurückgreifen, die nicht Teil der EU sind.

"Der Zugriff auf die besten weltweiten Fachkräfte bleibt zentral für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz", sagte Walker Späh.

(SDA)