Wie die Zollverwaltung auf Anfrage mitteilte, wird sie den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes nun eingehend prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden. Man habe aber damit rechnen müssen.
Das Auktionshaus Koller in Zürich hatte die Bilder und Kunstgegenstände bereits ausgestellt. Die Zollverwaltung wird das Auktionshaus nun für seine Umtriebe entschädigen.
(SDA)