Im Alter ein finanziell sorgenfreies Leben zu führen steht ganz zuoberst auf der Wunschliste von Herr und Frau Schweizer. Meist besteht aber eine grosse Unsicherheit, wie denn die finanziellen Umstände nach der Pensionierung aussehen werden. Wie kann ich mein Einkommen ersetzen? Habe ich genug Erspartes, um meine Lebenshaltungskosten zu decken?  Vielen Schweizern fehlt die Vorstellung davon, wie das Haushaltsbudget nach dem Erwerbsleben aussehen wird.

In den Grundzügen ist es aber gar keine grosse Hexerei, sich einen groben Überblick über das Budget nach dem Schritt ins Rentnerleben zu verschaffen. Die Lebensumstände und Ansprüche sind zwar unterschiedlich. Nehmen wir jedoch das gut schweizerische Durchschnittsehepaar Muster, lässt sich etwas Licht ins Dunkel der Finanzen im dritten Lebensabschnitt bringen (siehe nachfolgende Tabelle "Budget Ehepaar Muster").

Einnahmen und Ausgaben vor und nach der Pensionierung

BUDGET Ehepaar Muster vor Pensionierung nach Pensionierung
Einnahmen    
Arbeitseinkommen 120'000  
Nebenerwerb   9'000
AHV-Rente Ehepaar (Maximum, wenn keine Beitragslücken bestehen)   42'120
Pensionskassenrente (Umwandlungssatz von 6.0% von 850'000 CHF)   51'000
Zinsen/Wertschriftenerträge (Vermögen von 350'000 CHF, davon 1%)   3'500
Total Einnahmen 120'000 105'620
Ausgaben    
Lebenshaltungskosten (3'500 CHF pro Monat) 42'000 42'000
Krankenkassenprämien 7'000 7'000
Ferien/Freizeit 10'000 10'000
Ausbildung Kinder 10'000 10'000
Hypothek Einfamilienhaus (400'000 CHF, 2.5% ) 10'000 10'000
Jährlicher Unterhalt Einfamilienhaus 6'500 6'500
Steuern Bund und Kanton 21'000 15'000
Einzahlung Säule 3a 6'739  
Unvorhergesehenes 5'000 5'000
Total Ausgaben 118'239 105'500
Differenz Einnahmen/Ausgaben 1'761 120

Das Musterbeispiel zeigt die Einnahmen und Ausgaben eines Ehepaars vor und in den ersten Jahren nach der Pensionierung. Die Budget-Schätzungen treffen auf die Situation eines durchschnittlichen, mittelständischen Haushalts zu, wo es keine AHV-Beitragslücken gibt und der Mann während der Erwerbsphase ein Pensionskassenkapital angespart hat. Das Ehepaar wohnt im eigenen Haus und hat eine Hypothek ausstehend. Die Kinder, in der letzten Ausbildungsphase,  sind während der ersten paar Jahre der Pensionierung noch unterstützungsbedürftig. (Datenquelle: Dörig & Partner AG, Finanzdienstleistungen, Aarau)

Haupteinkommen aus zwei Quellen

Herr Muster, Familienvater von zwei Kindern, geht ordentlich mit 65 Jahren in Pension, was auch für seine ein Jahr jüngere, bisher teilzeitlich tätige Frau gilt. Musters werden in den ersten Jahren nach der Pensionierung jedoch noch da und dort einen Nebenerwerb erzielen, der ihnen pro Jahr rund 9000 Franken einbringt. Dieses Geld deckt ihnen in etwa die Ausbildungsbeiträge, die sie in den kommenden paar Jahren noch den Kindern ausrichten müssen.

Das Haupteinkommen kommt neu aus zwei Quellen, der AHV- und der Pensionskassenrente. Bei der AHV erhalten Musters die maximale Ehegattenrente von 3510 Franken pro Monat (42‘120 Fr. p.a.), weil sie keine Beitragslücken aufweisen.

Herr Muster hat während seiner Erwerbsphase fleissig in die Pensionskasse einbezahlt und auch regelmässig freiwillige Beiträge geleistet, anstatt anderweitig Vermögen aufzubauen. Deshalb verfügt er per Pensionierungszeitpunkt nun über ein angespartes Kapital von 1‘150‘000 Franken. 850‘000 Franken davon lässt er in eine Rente umwandeln. Die Pensionskasse rechnet ihm diesen Kapitalteil mit einem Umwandlungssatz von 6% in eine monatliche Rente von 4250 Franken um (6% von 850‘000.-/12), die er von nun an bis zum Lebensende erhält. Stirbt er vor seiner Frau, erhält Frau Muster bis zum Lebensende weiter eine Lebenspartnerrente von 60% davon (2550 Fr. p.M. oder 30‘600 Fr. p.a.). Rentenumwandlungssatz und Lebenspartnerrente sind je nach Pensionskasse unterschiedlich hoch und müssen bei der jeweiligen Kasse nachgefragt werden.

Die restlichen 300‘000 Franken lässt Herr Muster sich auszahlen. Zusammen mit dem über die Jahre in der Säule 3a angesparten Kapital von 50‘000 Franken bildet dies das Vermögen des Ehepaars, das sie konservativ anlegen. Dividenden und Zinsen lassen bei den momentanen Marktverhältnissen einen jährlichen Ertrag von 1 Prozent erwarten (3500 Franken).

Gegen Hypozinssteigerung gewappnet

Damit erzielen Musters in den ersten Jahren nach der Pensionierung ein stetiges Einkommen von 105‘620 Franken pro Jahr, was ihnen das Ausgabenbudget gerade deckt. Sie müssen das Vermögen nicht angreifen und können darauf ebenfalls einen jährlichen Ertrag erzielen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Hypothekarzinsen deutlich steigen, sind sie dagegen einigermassen gewappnet. Es liesse sich damit zumindest ein Teil der Schuld zurückzahlen.
Das Beispiel zeigt, dass ein aktives Ehepaar in den ersten Jahren nach der Pensionierung nicht ein wesentlich kleineres Ausgabenbudget hat als vorher, wenn es sich nicht einschränken will oder muss. Erst im höheren Alter geht das Budget wegen verminderter Aktivität dann allmählich etwas zurück.

Es empfiehlt sich, für spezifischere Bedürfnisse - wie beispielsweise den Kauf einer Ferienwohnung oder die Planung der Schenkung an die Kinder – sich mit einem unabhängigen Finanzplaner zusammen zu setzen. "Je früher wir mit den Kunden die Bedürfnisse und die finanzielle Situation beurteilen können, je ausgereiftere Lösungen finden wir", sagt Beat Weber von Dörig & Partner Finanzplanungen. Denn wer sich rechtzeitig – am besten 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung - mit seiner Situation auseinandersetzt hat noch genügend Zeit, fehlendes Geld anzusparen und steueroptimale Vorkehrungen wie beispielsweise die Äufnung verschiedener 3a-Konti für einen zeitlich gestaffelten Bezug zu treffen.
 

Wichtige Empfehlungen für die Finanzplanung nach der Pensionierung

Finanz- und Steuerplanung 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung starten: Damit lassen sich noch Kapitallücken schliessen (z.B. durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse) und eine optimale Steuerplanung für den Bezug der Vorsorgegelder aufgleisen (z.B. Äufnung mehrerer 3a-Konti für späteren, gestaffelten Bezug).
Frühzeitig mit der Pensionskasse sprechen: Ein Kapitalbezug muss oft mindestens ein Jahr vorher angekündigt werden. Abklären, ob man frei zwischen Rente und Kapital wählen kann, Höhe des Umwandlungssatzes, Höhe der Lebenspartnerrente klären.
AHV-Rente abklären: Spätestens 3 Monate vor der Pensionierung bei der AHV anmelden und klären, ob die volle Rente bezahlt wird oder ob Beitragslücken bestehen.

Spezialisierten, unabhängigen Finanzplaner beiziehen: Sind die Verhältnisse etwas komplexer, z.B. mehrere Immobilien, Nachfolgeregelung, Schenkungen, spart ein seriöser Rat viel Geld.