Freiwillige Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen ist nicht nur aus steuerlichen Gründen eine Überlegung wert. Die Kombination von Steuerersparnis und höherer Altersleistungen ist ein attraktiver Anreiz, allfällig vorhandenes Sparkapital in die Pensionskasse zu übertragen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, spätestens zwischen 45 und 50 eine Art Zwischenbilanz zu seiner Vorsorge zu ziehen und abzuschätzen, ob die zukünftig in Aussicht gestellte Altersrente der Pensionskasse genügen wird. Vielleicht ortet man dabei einen Handlungsbedarf. Es gibt grundsätzlich vier Motivationsgründe, die für zusätzliche Einzahlungen sprechen können:

1. Beitragslücken schliessen

Wer später ins Berufsleben eingestiegen ist oder seine Berufskarriere beispielsweise aufgrund  einer Mutterschaft unterbrochen hat, dem fehlen Beitragsjahre und dadurch angespartes Kapital. Mit freiwilligen Einzahlungen lassen sich diese Beitragslücken zumindest teilweise schliessen. Personen mit Beitragslücken haben üblicherweise ein grosses Einkaufspotential zur Verfügung.

2. Zukünftig zu erwartende, schrumpfende Renten aufbessern

Da wir immer älter werden, muss die ausbezahlte Rente für immer mehr Jahre reichen. Gleichzeitig haben wir anhaltend sehr tiefe Zinsen. Beides führt dazu, dass der Umwandlungssatz (UWS), den man für die Umrechnung des Kapitals in eine Rente anwendet, zum Zeitpunkt der eigenen Pensionierung wahrscheinlich tiefer liegt als heute ausgewiesen. Man sollte deshalb den von der Pensionskasse aktuell angewandten UWS tiefer ansetzen und kalkulieren, wie hoch die Rente mit einem tieferen Satz noch ist.  Beispiel: Ein Kapital von 700‘000 Franken wird einmal mit dem bei der Pensionskasse heute noch geltenden UWS von 6.2% berechnet und einmal zum Beispiel mit 5.75%. Im ersten Fall ergibt sich eine Rente von 43‘400 Franken pro Jahr (700‘000 * 0.062%), im zweiten Fall noch von 40‘250 Franken (700‘000 * 0.0575%). Mit erhöhten Sparleistungen durch freiwillige Einzahlungen kann das Niveau wieder angehoben werden.

3. Frühpensionierung finanzieren

Eine Frühpensionierung ist doppelt teuer. Einerseits steht durch den weniger langen Ansparprozess ein geringeres Kapital zur Verfügung. Denn insbesondere die letzten Jahre schenken mit Zins und Zinseszinseffekt überproportional ein. Andererseits wird der Umwandlungssatz bei früherem Pensionierungszeitpunkt gekürzt. Wer die Frühpensionierung anstrebt und es sich leisten kann, wird mit Vorteil über ein paar Jahre verteilt diesen negativen Effekt auf die zukünftige Rente mit freiwilligen Einzahlungen kompensieren.

4. Bessere Rendite nach Steuern als mit Sparen bei der Bank erzielen

Es kann sich durchaus rechnen, Sparkapital anstatt bei der Bank in der Pensionskasse anzulegen. Nachteil: Das Geld ist bis zur Pensionierung gebunden und kann nicht wie bei der Bank im Bedarfsfall bezogen werden. Vorteil: Die Pensionskasse garantiert den Mindestzins - ganz gleich, was an der Börse passiert. Man erhält also eine Gratisabsicherung trotz Investition eines Teils der Gelder in risikoreichere Wertschriften wie Aktien.  Steuerlich betrachtet ist der Effekt im Vergleich zur Vermögensanlage bei der Bank gleich dreifach. Erstens kann der einbezahlte Betrag in die Pensionskasse vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Je höher der Grenzsteuersatz ist, desto höher ist damit der Steuerspareffekt. Zweitens muss auf Kapital, das in der Pensionskasse liegt, keine Vermögenssteuer bezahlt werden. Und drittens sind die anfallenden Zins- und Dividendenerträge in der Pensionskasse steuerfrei. Welche Nettorendite nach Steuern man bei der Pensionierung mit diesen Einzahlungen erzielt, hängt unter anderem auch davon ab, wieviel Kapital man in Form einer Rente (einkommensteuerpflichtig) oder Kapital (Steuer bei Auszahlung) bezieht.

Zu den Vorsorge-Rechnern von cash.ch gehts hier.

Merkpunkte für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse

Gebunden bis zum Pensionierungszeitpunkt: Im Unterschied zum Banksparen ist Geld, das man in die Pensionskasse einzahlt, bis zum Pensionierungszeitpunkt gebunden. Es kann nicht wie Geld auf der Bank bei Bedarf bezogen werden.

Einkaufspotential abklären: Wieviel Geld man freiwillig in die Pensionskasse einzahlen kann – also das Einkaufspotential – rechnet die Pensionskasse aus. Das Maximum ist abhängig vom versicherten Lohn und den Sparbeiträgen und wird durch gesetzliche Vorgaben beschränkt. Gesondert zu diesem regulären Einkaufspotential gibt es Kassen, die in ihren Reglementen zusätzliche Einzahlungen zum  spezifischen Zweck einer Finanzierung der Frühpensionierung vorsehen. Auch diese Möglichkeit ist bei der Pensionskasse abzuklären. Wer einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt hat, hat kein Einkaufspotential, bevor er dieses Geld nicht wieder in die Kasse eingebracht hat.

Netto Steuereffekt abschätzen: Der Steuerspareffekt, der sich mit freiwilligen Einzahlungen einstellt ergibt erst ein vollständiges Bild, wenn man auch die sich bei Bezug der Gelder in Kapital- oder Rentenform auferlegten Steuern berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Einkäufe über ein paar Jahre staffeln, um die Steuerprogression zu brechen.

Einkaufsfrist beachten: Die letzten, freiwilligen Einzahlungen müssen spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung stattfinden, wenn man im Pensionierungszeitpunkt Kapital beziehen will. Sonst wird das Steueramt die Steuererleichterung auf diesen Beträgen nicht mehr gewähren.

Gesundheitszustand der Pensionskasse prüfen: Bei einer Pensionskasse, die finanziell in grösseren Schwierigkeiten ist, beispielsweise weil sie aufgrund hoher Lasten noch massiv Geld verwenden muss, um das finanzielle Gleichgewicht wieder zu erlangen, sollte man mit freiwilligen Einzahlungen vorsichtiger sein. Solche Kassen werden eventuell das Kapital schlechter verzinsen können. Bei Kassen in Unterdeckung, welche eine Teilliquidation durchführen müssen, kann auch das freiwillig einbezahlte Kapital gekürzt werden.