Das freiwillige Einzahlen von Geldern in die Pensionskasse darf man in der Schweiz vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dabei ist der Steuerspareffekt dann am grössten, wenn das Einkommen am höchsten ist. Im Normalfall ist dies bei vielen Erwerbstätigen in den Jahren vor der Pensionierung der Fall - also ab dem 50. Altersjahr.
Voraussetzung für solche freiwilligen Einkäufe ist eine so genannte Beitragslücke, die durch jede Lohnerhöhung vergrössert wird. Denn die Altersrente, die Versicherte für die bisher einbezahlten Pensionskassenbeiträge bekommen, entspricht nach der Lohnerhöhung nicht mehr den neuen Einkommensverhältnissen. Das steigende Einkaufspotenzial sollte in der Regel im Pensionskassenausweis vermerkt sein, den Beitragspflichtige der 2. Säule alljährlich von ihrer Pensionskasse erhalten.
Die steuerliche Einsparung kann einen beträchtlichen Betrag ausmachen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent - von jedem verdienten Franken gehen 25 Rappen an die Steuern - spart man bei einer freiwilligen Einzahlung von 10'000 Franken in die Pensionskasse 2500 Franken Steuern. Der jährlich einzahlbare Maximalbetrag ist je nach Pensionskasse unterschiedlich hoch.
Für Ehepaare lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse zudem meist noch mehr als für Einzelpersonen. Dies, weil sie gemeinsam besteuert werden und sie ihre Steuerlast so noch mehr reduzieren können.
Wann soll die freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse erfolgen?
"Je nachdem, wie gross die Beitragslücke in der Pensionskasse ist, lohnt es sich bereits früh, die freiwillige Einzahlung in Angriff zu nehmen", sagt Pensionskassenexperte André Tapernoux gegenüber cash.ch. Denn in der Regel sei es finanziell attraktiv, die Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen, um damit die grösstmöglichen Steuerersparnisse zu erzielen. So kann die Steuerprogression über längere Zeit effizient gebrochen werden.
Tapernoux vom Vorsorgeberater Keller Experten rät dann auch, sich rechtzeitig vor der Pensionierung mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dies gelte umso mehr, wenn jemand im letzten Lebensabschnitt das Arbeitspensum reduzieren will. "Die Einkaufsmöglichkeit nimmt ab, wenn weniger verdient wird", so der Experte. Das gleiche gelte, wenn die Kasse überdurchschnittlich hohe Verzinsungen zwischen 4 und 8 Prozent auf dem angesparten Kapital ausschüttet. Dann steigen die Leistungen und der Einkaufsbedarf sinkt.
Doch wie viel des angesparten Vermögens soll für den freiwilligen Einkauf verwendet werden? "Ich rate jeweils zu berücksichtigen, dass dieses Geld dann ausser in Ausnahmefällen bis zur Pensionierung blockiert ist und nicht für andere Anschaffungen wie einen Autokauf verwendet werden kann", sagt Tapernoux. Das Geld können Versicherte vor der Pensionierung nur beziehen, wenn man sich selbständig macht, selbstbewohntes Wohneigentum kauft oder definitiv ins Ausland zieht. Und bei einer Scheidung oder Auflösung einer registrierten Partnerschaft werden die Vorsorgegelder vollumfänglich geteilt.
Egal zu welchem Zeitpunkt die freiwilligen Einkäufe vorgenommen werden, profitieren Versicherte beim angesparten Kapital von einem Zinseszinseffekt, was sich deutlich auf das Vorsorgevermögen auswirken kann. Der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge 2022 liegt bei 1 Prozent. Das eingezahlte Vorsorgekapital ist zudem während der Beitragsdauer von Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern befreit.
Eine sorgfältige Planung ist aber zwingend notwendig, verkleinern zu frühe Einkäufe in die Pensionskasse die jährliche Nettorendite und verwässern damit die Steuerersparnisse. Es kann daher sinnvoll sein, das Geld zunächst eigenständig anzulegen und erst kurz vor der Pensionierung gestaffelt in die Pensionskasse einzuzahlen. Für das frühe Steuersparen gibt es zudem eine Alternative: Einzahlungen in die Säule 3a. Auch diese können von den Steuern abgezogen werden. Der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse liegt 2022 bei 6883 Franken.
Kapital- oder Rentenbezug: Was lohnt sich mehr?
Eine tatsächliche Steuerersparnis kann zudem nur dann erzielt werden, wenn mindestens das einbezahlte Kapital bei der Pensionierung bezogen wird. Belässt man das Kapital in der Pensionskasse, ist zwar die Altersrente höher. Das gleiche gilt aber auch für die Einkommenssteuer. Die Steuerlast hat sich einfach von heute auf morgen verschoben. Beim Kapitalbezug greift hingegen der tiefere Satz der Kapitalleistungssteuer, womit man die Steuerersparnis effektiv realisiert.
Im Endeffekt kann der finanzielle Vorteil einer späten Einzahlung beim Kapitalbezug erheblich sein. Wer fünf Jahre vor Kapitalbezug 20'000 Franken einzahlt, kann bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent, einer durchschnittlichen Verzinsung von 2 Prozent und einer Steuer von 8 Prozent bei Auszahlung eine jährliche Nettorendite von 6,3 Prozent erzielen. Hätte man diesselbe Einzahlung 15 Jahre vor dem Kapitalbezug vorgenommen, wäre die Nettorendite auf 3,4 Prozent pro Jahr geschrumpft.
Zwar kann man mit dem freiwilligen Einkauf die Beitragslücken in der Pensionskasse schliessen und damit die eigene Altersvorsorge verbessern. Doch da freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse in der Regel zum überobligatorischen Guthaben zählen, können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selber festlegen. Oft ist er deutlich niedriger als der Satz für das Obligatorium, der noch 6,8 Prozent beträgt. Bei vielen Pensionskassen liegt er unter fünf Prozent.
Zudem kommen viele Pensionskassen in Zukunft wohl nicht darum herum, ihren Umwandlungssatz wegen der tiefen Zinsen und der höheren Lebenserwartung weiter zu senken. Wegen dem steuerlichen Vorteil, der Möglichkeit, bessere Renditen zu erziele, und der grösseren finanziellen Flexibilität drängt sich ein Kapitalbezug deshalb auf. Das Geld geht im Todesfall ebenso nicht "verloren", sondern kann vererbt werden.
Einschränkungen und Tipps für die freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse
Doch beim Kapitalbezug gibt es einen Fallstrick: Wer sich das Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon auszahlen lassen will und damit das Anlagerisiko auf sich nimmt, sollte sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst muss man die Steuern nachzahlen, die man dank dem Einkauf zuvor gespart hat.
Auch müssen Versicherte, die Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum bezogen haben, diese zuerst zurückzahlen, bevor freiwillige Einkäufe getätigt werden können. Diese Rückzahlungen können im Unterschied zu freiwilligen Einkäufen nicht vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Stattdessen wird die Steuer zurückerstattet, die man zuvor beim Bezug für den Immobilienkauf bezahlt hat.
Zudem lohnt es sich abzuklären, ob die eigene Pensionskasse Rückgewähr auf dem Altersguthaben und den freiwilligen Einkäufen bietet. Ist dies nicht der Fall, sind die freiwilligen Einkäufe verloren, wenn man vor der Pensionierung stirbt. Denn dann wird das Vorsorgekapital zur Finanzierung der Witwen- und Waisenrente verwendet, wobei diese in der Regel durch den freiwilligen Einkauf nicht verbessert wird.
Es lohnt sich auch, vor dem freiwilligen Einkauf zuerst zu prüfen, wie gut die eigene Pensionskasse finanziell dasteht. Wenn die Pensionskasse stark in Unterdeckung fällt, muss diese nämlich Sanierungsmassnahmen ergreifen. In diesem Fall ist der Mindestzinssatz im Obligatorium nicht mehr garantiert und kann um 0,5 Prozent gesenkt werden. Im Überobligatorium kann der Zinssatz sogar bis auf 0 Prozent fallen.